Nachdem der Deutsche Bundestag gestern das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet hat, das unter anderem vorsieht, den Streitwert bei Abmahnungen im Fall von Urheberrechtsverletzungen drastisch zu reduzieren, kommentiert Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI):

„Der Bundestagsbeschluss markiert das traurige Fazit einer fehlgeleiteten Urheberechtspolitik der Bundesregierung. War im Koalitionsvertrag noch zu lesen, dass das Schutzniveau für Urheber verbessert werden solle, wird nun auf den letzten Metern dieser Legislatur sogar das Gegenteil erreicht: Mit der sog. Abmahndeckelung wird die berechtigte zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen – und damit das wesentliche Mittel der Rechtsdurchsetzung – drastisch beschnitten. Das ist umso prekärer als auch Alternativen zur Abmahnung, wie z.B. das Warnmodell, politisch ausgebremst wurden. Die aktuelle Regierung hat in dieser Legislatur die Chance verpasst, den digitalen Raum mit Blick auf das Urheberrecht zu gestalten und Verbrauchern eine klare Orientierung zu geben. Gewinner sind die Betreiber halbseidener Angebote im Netz, die auf Kosten anderer weiterhin profitieren. Verlierer sind neben den Kreativen nicht zuletzt alldiejenigen Verbraucher, die sich bewusst legal im Internet verhalten wollen.“

Der BVMI hatte im Vorfeld des Gesetzes wiederholt darauf hingewiesen, dass gerade die „schwarzen Schafe“ bei einer Deckelung des Streitwerts auch in Zukunft noch lukrativ agieren könnten, während die berechtigte Rechtsverfolgung, die wesentlich aufwendiger und kostspieliger ist, verhindert werden würde.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI:
„Bislang sind uns die Kritiker der Abmahnung die Antwort schuldig geblieben, wie und vor allem wer sich künftig um die Durchsetzung von Rechten oder aber die individuelle Aufklärung der Nutzer einsetzen wird, wenn unsere Mitglieder das nicht mehr selbst tun. Das aktuelle Gesetz trägt zu einer weiteren folgenschweren Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen bei, was gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen, ein diversifiziertes legales Online-Angebot aufzubauen und zu etablieren, ein falsches Signal sendet. Umso wichtiger ist es nun klarzustellen, dass die Abmahndeckelung nicht als ein Freifahrtschein für illegales Filesharing missinterpretiert werden kann. Hier sehen wir auch die Politik in der Pflicht.“