Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. (BDU) hat sich in einer verbandseigenen Pressemitteilung vom 5.8.2003 für die Neustrukturierung der Programm- und Werberegelungen im Rundfunkrecht ausgesprochen. Notwendig sei die Etablierung einer dritten Säule neben redaktionellem Programm und klassischer Werbung. Anlass für die Forderung war die Ausstrahlung einer Sondersendung zur Einführung des neuen BMW auf Pro 7 und SAT 1, die nach Ansicht der Medienaufsicht gegen die Werberichtlinien verstoßen hat. Aufgrund des Werbecharakters hätte die Sendung als Dauerwerbesendung gekennzeichnet werden müssen, so die Ansicht der Medienaufsicht.

Der BDU spricht sich in seiner Pressemitteilung für ein TV-Format aus, in dem »Unternehmen in sachlicher Form über Wirtschafts- und Branchenereignisse informieren können«. »Wir haben den Rundfunkbehörden Vorschläge vorgelegt, um endlich eine ausreichende rechtliche Grundlage zu schaffen«, erklärte BDU Vize-Präsident Gregor Schönborn. Die rechtliche Aufteilung des Rundfunkrechts in Werbung und Programm werde permanent zu Lasten des Programms mittels Productplacement und Schleichwerbung durchbrochen. Durch die Einführung der geforderten dritten Säule könnten derartige Verstöße gegen das Rundfunkrecht vermieden werden. Dieses TV-Format solle aber eine klare Kennzeichnung haben, um den Zuschauer nicht irrezuführen, so Schönborn.