Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2014 beschlossen, künftig auch Hörbücher mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % - statt wie bislang 19 % - zu besteuern. Die Neuregelung soll zum 01.01.2015 in Kraft treten. Hörbücher werden damit genauso umsatzbesteuert wie gedruckte Bücher.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte dazu: „Seit langem habe ich mich dafür eingesetzt, dass Hörbücher umsatzsteuerlich wie gedruckte Bücher behandelt werden. Dies ist ein großer kulturpolitischer Erfolg, der einmal mehr die Attraktivität des Kulturguts Buch stärkt – gerade die Hörbücher konnten den Buchmarkt in der letzten Zeit beflügeln.“

„Die umsatzsteuerliche Begünstigung von gedruckten Büchern und Presseerzeugnissen erfüllt nicht allein den Zweck, die Kulturgüter Buch, Zeitung und Zeitschrift als Gegenstände zu fördern“, so Grütters. „Anknüpfungspunkt für die reduzierte Besteuerung ist auch, geistige und kulturelle Inhalte besser zugänglich zu machen. Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Koalitionsvereinbarung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für gedruckte Bücher und Presseerzeugnisse auch auf elektronische Medien zu erstrecken. Schließlich kommt es auf den Inhalt und nicht auf den Übertragungsweg oder das Medium an. Auf europäischer Ebene werde ich weiterhin auch für die ermäßigte Besteuerung der E-Books hinwirken.“