Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 28. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Damit wird ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz eingeführt, das das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablöst. Um europaweit vergleichbare Standards zu bekommen, ist nun Vieles im Gesetz geregelt, was bisher unterhalb des gesetzlichen Rahmens geregelt war, etwa in den Satzungen der Verwertungsgesellschaften oder in ihren Wahrnehmungsverträgen mit den Urhebern.

Eines der Ziele des Gesetzes ist es, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften zu schaffen. Die Reform soll ferner Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter gestalten, die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschafen effizienter machen und den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern sichern. Auch sollen die Verwertungsgesellschaften den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung und Vernetzung gewachsen bleiben. Bei Enthaltung der Linken fand ein Entschließungsantrag der Grünen keine Mehrheit, wonach die Bundesregierung unter anderem ermöglichen sollte, dass Verwertungsgesellschaften sich in unterschiedlichen Rechtsformen organisieren können.

Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Beteiligung der Verleger vor allem an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt. Gegebenenfalls soll die Regierung dazu Vorschläge vorlegen. Zugleich solle die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, auf dessen Grundlage Verleger europaweit an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligt werden können.

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