Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist besorgt über das Gutachten des Bundesrechnungshofs „Modernisierung der Verwaltungsbeziehungen von Bund und Ländern“, das der Föderalismuskommission II vorgelegt wurde.

Der Bundesrechnungshof vertritt in dem Gutachten die Meinung, dass der Bund Kunst und Kultur in einem Umfang fördert, der sich nicht mit seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit deckt. Er schreibt, der Bund „okkupiert damit zum Teil originäre Aufgabenfelder der Länder“. Er fordert, dass der Bund sich auf seine verfassungsrechtlichen Aufgaben zurückziehen solle und jede Form der Mischfinanzierung vermieden werden soll. Der Bundesrechnungshof nimmt dabei auf die Änderungen im Grundgesetz durch die Föderalismusreform I Bezug. Klar und unmissverständlich wird vom Bundesrechnungshof ausgeführt, dass die Kulturförderung von Bund und Ländern umfassend entflochten werden soll. Mischfinanzierungen sollen abgebaut werden. Eine Kulturförderung des Bundes außerhalb der Hauptstadt Berlin wird zunächst grundsätzlich verneint. Sollte dennoch in Ausnahmefällen eine Förderung durch den Bund erfolgen, sollte diese Förderung im Grundgesetz konkret und abschließend festgelegt werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Gutachten des Bundesrechnungshofes ist ein Frontalangriff auf die Kulturförderung des Bundes und geht weit über die Forderungen der Länder hinaus. Auch die Länder dürften kein Interesse an einer solchen grundsätzlichen Entflechtung haben, die sich theoretisch vielleicht schön anhört, in der Praxis aber das Aus für viele Kultureinrichtungen bedeuten würde. „Jedem Kind ein Instrument“ im Ruhrgebiet, die Stiftung Weimarer Klassik, das Literaturarchiv in Marbach und viele andere Kulturprojekte und -einrichtungen wären in ihrem Bestand gefährdet, würde sich der Bundesrechnungshof mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen. Das Gutachten des Bundesrechnungshofs straft auch alle diejenigen Lügen, die behauptet haben, die Föderalismusreform I hätte keine Auswirkungen auf den Kulturbereich. Umso wichtiger wird es jetzt, für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu streiten. Denn das klare Bekenntnis im Grundgesetz, die Kultur zu fördern und zu schützen, wäre ein gewichtiges Argument gegen solche Vorstöße. Die Kulturpolitiker von Bund und Ländern müssen gemeinsam jetzt klar und unmissverständlich den Vorstoß des Bundesrechnungshofes zurückweisen.“

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