Nachdem der Bundesrat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" abgegeben hat und die Gegenäußerung der Bundesregierung in den nächsten Tagen zu erwarten ist, können Anfang Mai die parlamentarischen Beratungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beginnen.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die geplante Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, da mit ihr die Rahmenbedingungen für engagierte Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass der Bundesrat in weiten Teilen dem Regierungsentwurf gefolgt ist bzw. teilweise weitere Verbesserungen vorschlägt.

Als besonders wichtig erachtet der Deutsche Kulturrat, dass, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, von einer abschließenden Liste der gemeinnützigen Zwecke abgesehen wird, damit auch zukünftig neue Formen des bürgerschaftlichen Engagement berücksichtigt werden können. Ebenfalls begrüßt der Deutsche Kulturrat den Vorschlag des Bundesrates, die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen von 30.678 Euro auf 40.000 Euro anzuheben.

Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass der Bundesrat im Unterschied zur Bundesregierung in der Abgabenordnung die förderungswürdigen Zwecke im Kulturbereich eingrenzen will. Statt der bestehenden Regelung „Förderung von Kunst und Kultur" soll in der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck „Förderung der Kunst und der Pflege und der Erhaltung von Kulturwerten" formuliert werden. Diese Eingrenzung widerspricht der Intention des Gesetzes, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Weiter hält es der Deutsche Kulturrat für nicht erforderlich, die im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung zur Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen zu Kulturfördervereinen zu verändern. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Regelung gewährleistet die nötige Rechtssicherheit und daher sind keine weiteren Klarstellungen erforderlich.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Reform des Gemeinnützigkeitsrecht ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement. Im Kern geht es um eine Entbürokratisierung und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements. Der Bundesrat hat positive Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf gemacht, jedoch auch einige Verschärfungen gerade im Kulturbereich vorgeschlagen, die der Intention des Gesetzes der Bundesregierung deutlich zuwider laufen. Die Länder sind nach eigenem Bekunden hauptsächlich für die Kultur in Deutschland verantwortlich. Diese Verantwortung wird bei ihrem Vorschlag zur Eingrenzung förderungswürdigen Zwecke im Kulturbereich leider nicht deutlich."

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