Der Bundesrat hat heute in Berlin dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Urheberrechtsnovelle zugestimmt. Damit sind alle Weichen für das Inkrafttreten des novellierten Urheberrechtsgesetzes gestellt, erklärt der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt. "Unsere Leitlinie ,Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten’ hat sich durchgesetzt", zeigte sich Gebhardt zufrieden. "Der Schutz der Künstler und Tonträgerhersteller wird damit gestärkt."

Der Phonoverband fasste die wesentlichen Änderungen der aktuellen Gesetzesnovelle noch einmal zusammen:

Das Umgehen von Kopierschutzsystemen ist verboten: Das bedeutet, dass auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck nicht mehr erlaubt sind. Ebenso wenig wird die Veröffentlichung detaillierter Anleitungen dazu, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können, zukünftig nicht mehr zulässig sein. Dies, betonte der Phonoverband, betreffe auch Computermagazine, "die mit der Berichterstattung über Kopierschutzknacken halbe Ausgaben gefüllt haben".
Das Gesetz schreibt fest, dass kopiergeschützte Produkte ab 1. November 2003 als solche gekennzeichnet sein müssen. So habe es die Musikwirtschaft in Deutschland schon von Anfang an praktiziert.


Keine legalen Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen: Diese Regelung ist auf Antrag des Bundesrats im anschließenden Vermittlungsausschussverfahren durchgesetzt worden. Sie bedeutet, dass z. B. aus so genannten Tauschbörsen keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen. Damit ist auch die Publikation von Anleitungen zur Teilnahme an Filesharing-Diensten verboten.


Das neue Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird für den Musikvertrieb im Internet eingeführt. Es garantiert Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern, die Auswertung von Musikaufnahmen in "Music on Demand"-Diensten zu erlauben oder zu verbieten. Damit werden die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditionellen, physischen Tonträgern besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen.
"Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen", fordert Gebhardt. "So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden." Erforderlich seien auch engere Regelungen für die Musiknutzung in "Near-on-Demand"-Diensten. "Diese sollen im sogenannten ,Zweiten Korb’, einer sich anschließenden Gesetzesänderung, gefasst werden", sagt Gebhardt. Die Diskussion darüber beginne nach der parlamentarischen Sommerpause.

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