Die vom Bundesministerium der Finanzen zum 01. Januar 2013 angekündigte Verschärfung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung wird in abgeschwächter Form voraussichtlich erst ab 2014 umgesetzt. Der Deutsche Musikrat hatte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, den Betrag, ab dem das neue Verfahren anzuwenden ist, von € 50.000 auf € 500.000 anzuheben. In einem Gespräch mit Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, erklärte Steffen Kampeter, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, dass das Ministerium den Vorschlag des Deutschen Musikrates aufgegriffen habe.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Ich freue mich über die Zusage von Staatssekretär Kampeter, den Vorschlag des Deutschen Musikrates aufzugreifen und das neue Abrufverfahren für Zuwendungsempfänger erst ab einer Förderhöhe von mindestens € 500.000 zu realisieren. So sind gerade kleinere Projekte und Institutionen, die den Mehraufwand durch das Verfahren kaum bewältigen können, nicht davon betroffen.“

Der Deutsche Musikrat hat sich bereits im Juli 2012 gegen die Verschärfung positioniert, da die neue Verfahrensregelung sowohl bei Zuwendungsempfängern als auch bei Zuwendungsgebern zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen führen würde, was aufgrund der ohnehin knapp bemessenen personellen Kapazitäten zu Lasten des Bürgerschaftlichen Engagements fallen würde.

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