Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut, dass sich der Kanzlerkandidat der SPD Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bei der gestrigen Veranstaltung „Hauptsache Kultur. Zehn Jahre Bundeskulturpolitik“ in Berlin klar zum Staatsziel Kultur im Grundgesetz bekannt hat.
In seiner Rede hat er unterstrichen, dass er im Sinne der Stärkung der Kultur für die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz eintritt.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hatte die Einführung eines neuen Grundgesetzartikels „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ empfohlen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ist überfällig. Bereits seit Jahrzehnten werden alle Argumente sorgfältig abgewogen. Es ist zu hoffen, dass nach der klaren Aussage von Bundesaußenminister Steinmeier die Debatte wieder Fahrt aufnimmt und das Staatsziel Kultur noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankert wird. Die Formulierung „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ im Grundgesetz bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die idealistische Vorstellung von der Kulturnation in Politik zu übersetzen. Die Verankerung des Staatsziels Kultur ist mehr als ein Symbol. Einem Land, das sich als Kulturnation versteht, das stolz auf sein kulturelles Erbe ist, das in seine Künstlerinnen und Künstler und in seine Kultureinrichtungen investiert, steht es gut an, sich im Grundgesetz zur Kultur als Staatsziel zu bekennen. Nicht trotz, sondern weil wir ein föderaler Staat sind und es bleiben wollen, ist der Schutz und die Förderung der Kultur als verbindendes Band im Grundgesetz längst überfällig.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de