Ein Entwurf zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, der die Online-Angebote von ARD und ZDF erheblich einschränken würde, stößt beim Deutschen Bühnenverein auf Kritik. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass ARD und ZDF im Internet auf sendungsbezogene Informationen beschränkt werden sollen. Dies steht aus Sicht des Bühnenvereins den Informationsbedürfnissen von Kulturinteressierten deutlich entgegen. „Für Kunst und Kultur sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wichtige Medienpartner“, betonte Rolf Bolwin, der Direktor des Bühnenvereins, heute in Köln. „Wir haben großes Interesse daran, dass ARD und ZDF ihr Kulturprogramm und ihre Kultursendungen auch im Internet verbreiten und dort zusätzliche Informationen über das künstlerische Schaffen hierzulande anbieten können“.

Viele, vor allem junge Leute, erreiche man besser über Online-Medien. Außerdem ließen sich Kultursendungen, die meist spät am Abend ausgestrahlt werden, über das Internet einem breiteren Publikum zugänglich machen. Nach dem Entwurf wäre es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beispielsweise verwehrt, eine Online-Kulturdatenbank anzubieten. Sendungen, die auf Abruf bereitgestellt werden, müssten – so sieht es der Entwurf weiter vor - nach wenigen Tagen wieder aus dem Netz genommen werden.

Der Rundfunkstaatsvertrag muss überarbeitet werden, um Zusagen gegenüber der EU-Kommission umzusetzen.