Dem Vorschlag des vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen zur Gemeinnützigkeit erstellten Gutachtens, im kulturellen Bereich nur noch „die Pflege des kulturellen Erbes“ als gemeinnützig anzuerkennen, erteilt der Bühnenverein eine klare Absage. Wie bisher muss die Förderung von „Kunst und Kultur“ als gemeinnützig anerkannt werden. „Eine Differenzierung zwischen kulturellem Erbe und zeitgenössischer Kunst bei Theatern und Orchestern ist weder sinnvoll noch möglich“, erklärte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Köln. Kulturelles Erbe sei immer durch zeitgenössische Kunst entstanden. Deswegen muss diese aus Sicht des Bühnenvereins genauso gefördert werden wie das kulturelle Erbe. Darüber hinaus ist es gerade die zeitgenössische Kunst, die mit ihrem Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs gemeinnützigen Zwecken dient. Das gilt auch und insbesondere für neue Interpretationen und neue Sichtweisen durch das zeitgenössische Regietheater.

Mit der Anerkennung als gemeinnützig sind erhebliche Steuervorteile bei der privaten Förderung von Theatern und Orchestern verbunden. Viele Betriebe sind in den vergangenen Jahren in gemeinnützige GmbHs umgewandelt worden. Manche künstlerisch interessante Produktion ist nur zustande gekommen durch eine entsprechend steuerlich begünstigte private Zusatzfinanzierung. „Die Politik kann uns nicht auffordern, private Mittel zu akquirieren, und dann die steuerlichen Entlastungen für private Förderungen zurückfahren. Dies konterkariert alle Aktivitäten der Theater und Orchester, um die durch den Rückgang der öffentlichen Gelder entstandenen Finanzierungslücken mit privaten Finanzmitteln zu schließen“, hob Bolwin in seiner Erklärung hervor.