Der Deutsche Bühnenverein fordert die NRW-Landesregierung dazu auf, den jüngsten Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zu korrigieren. Das Ministerium hat mit Erlass vom 12. Oktober 2020 weitreichende Maßnahmen in den Kommunen und Landkreisen zur regionalen Anpassung an das Infektionsgeschehen bei 7-Tages-Inzidenz-Werten von 35 bzw. 50 gem. § 15a der Coronaschutzverordnung NRW erlassen. Bestandteil dieser Regelungen ist auch ein "generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als […] 250 Personen in geschlossenen Räumen sowie Begrenzung der zulässigen Teilnehmerzahl auf 20 % der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes“. Auf dieser Grundlage wird in den betroffenen NRW-Städten die monatelange Arbeit der Theater und Orchester für einen Spielbetrieb auf der Grundlage sicherer Hygienekonzepte massiv erschwert. Der Erlass konterkariert auch Fördermaßnahmen für Theater und Orchester, die der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs dienen sollen.
Dazu der Geschäftsführende Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Marc Grandmontagne, heute in Köln: "In den letzten Monaten haben wir gemeinsam mit der Politik in Bund, Ländern und Kommunen den Schulterschluss gesucht, um den wichtigen Gesundheitsschutz mit Produktionsbedingungen zu versöhnen, die künstlerisches Arbeiten wenigstens minimal wieder möglich machen. Es ist nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht kulturblind, warum ausgerechnet die Zuschauerräume in Theatern und Konzertsälen, die bisher kein nachweisbarer Ort der Infektion mit dem Coronavirus waren, jetzt durch diesen Aktionismus in den Fokus der Maßnahmen gelangen, anstelle die wirklich gefährlichen Infektionsquellen in den Blick zu nehmen. Wir sind davon überzeugt, dass aufgrund der modernen Lüftungsanlagen und der konkreten Hygienemaßnahmen die Theater und Konzertsäle sichere Orte sind. Die neue massive Begrenzung des Publikums bedeutet eine ernste Gefährdung der Theater und Orchester in NRW, vor allem der Privattheater. Wir fordern daher auch mehr Umsicht und Differenzierung bei der Ausgestaltung landesweit einheitlicher Maßnahmen, die die bisherigen Erfolge in der Ausbalancierung von Infektionsschutz und Sicherung der kulturellen Infrastruktur nicht einseitig gefährden.“