Der Senat hat am heutigen Dienstag, (10. November 2020) weitere Hilfen für die Kulturschaffenden in Bremen auf den Weg gebracht. "Der Senat steht in der für viele Kulturakteure so schwierigen Lage wie bisher auch fest an der Seite der Künstlerinnen und Künstler", erklärt Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz nach der Senatsbefassung und ergänzt: "In der vergangenen Woche hat sich Bürgermeister Dr. Bovenschulte in einer Videokonferenz mit 168 Teilnehmenden aus der Kultur über ihre schwierige Lage ausgetauscht und die heutigen Maßnahmen angekündigt. Wir bitten nun in der Kultur-Deputation und im Haushalts- und Finanzschuss um die Zustimmung für diese Maßnahmen."
Der Senat beschloss zum einen ein neues Stipendienprogramm, zum anderen die Sicherstellung von Komplementärmitteln für Bundesprogramme.
Das Stipendienprogramm gewährt freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten Einzelstipendien und fördert somit direkt die künstlerische Produktion. Zugang haben solo-selbstständige Kulturakteure aus Bremen und Bremerhaven.
"Diese Unterstützung soll Künstlerinnen und Künstler in die Lage versetzen, begonnene Projekte abzuschließen, ihre künstlerischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln oder neue Formate und Vermittlungsformen zu erproben. Das Ziel des neuen Programms ist somit der Erhalt unserer lebendigen, vielfältigen und innovativen bremischen Kulturszene auch über die Corona-Krise hinaus", so Kultur-Staaträtin Emigholz. Explizit dienten die Stipendien nicht der Absicherung des Lebensunterhalts.
Gewährt werden nicht rückzahlbare Förderungen in Höhe von maximal 7.000 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden einer professionellen künstlerischen Betätigung nachgehen und wesentliche Ausfälle durch die Corona-Pandemie haben. Die Anträge können sich ausdrücklich auf jede Art künstlerischen Vorhabens in allen Sparten beziehen, etwa auf die Herstellung künstlerischer Werke oder Proben zum Zweck der Verbesserung künstlerischer Fertigkeiten oder die Entwicklung und Darstellung neuer kreativer Ansätze in allen künstlerischen Bereichen. Eingehende Anträge werden durch das Kulturressort kulturfachlich bewertet; bei Anträgen aus Bremerhaven wird das Kulturamt der Seestadt einbezogen.
Die Erfahrungen aus der Ende August ausgelaufenen Künstlersoforthilfe zugrunde legend, geht der Senat von bis zu 400 Stipendien für die Jahre 2020 und 2021 aus. Die dafür nötigen Mittel in Höhe von bis zu 2,8 Millionen Euro werden über den Bremen-Fonds finanziert. Nach der Befassung der parlamentarischen Gremien ist geplant, die Antragstellung rasch zu ermöglichen.
Darüber hinaus will der Senat die landesseitig erforderliche Komplementärfinanzierung für Bundesprogramme wie "Neustart Kultur" in Höhe von zehn Prozent bereitstellen. Besonders im Fokus stehen hier Hilfen für freie Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Theater und Tanz. Diese Bundesmittel werden durch die Verbände vor Ort ausgereicht, und der Bremer Landesverband für freie darstellende Künste hat sich mit der Bitte um Unterstützung an den Senator für Kultur gewandt, da er selbst diese Kofinanzierung nicht darstellen kann.
"Diesem Anliegen kommen wir mit einem weiteren Senatsbeschluss sehr gern nach", so Staatsrätin Emigholz. Durch die Bereitstellung von 150.000 Euro aus dem Bremen-Fonds könnten nun bis zu 1,5 Millionen Euro an Bundesförderung für Bremer Kulturschaffende akquiriert werden.
Staatsrätin Emigholz: "Wir setzen mit den heute getroffenen Beschlüssen die bisherige Linie des Senats fort, unsere Kulturschaffenden auch und gerade in Zeiten der Krise nicht alleine zu lassen, denn Kultur ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil bremischer Lebensqualität."
Hinweis:
Nachfragen zum Stipendienprogramm können telefonisch gerichtet werden an (0421) 361-17398 oder (0421) 361-16173.