Mit der Neufassung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes wurden die Qualitätsstandards für die Musik- und Kunstschulen neu gefasst. Nach mehreren Kunstschulen im zurückliegenden Jahr haben nun die ersten Musikschulen das neue Anerkennungsverfahren durchlaufen. Kultur-Staatssekretär Martin Gorholt informiert sich am Freitag vor Ort und überreicht die erste Anerkennungsurkunde an die Uckermärkische Musik- und Kunstschule „Friedrich Wilhelm von Redern“ in Angermünde.
Dazu erklärt Staatssekretär Martin Gorholt: „Musik- und Kunstschulen gehören zu den wichtigsten Akteuren im Bereich Kulturelle Bildung im Land Brandenburg. Mit dem neuen Anerkennungsverfahren wurden nun erweiterte Qualitätsstandards verankert, von denen besonders die Schülerinnen und Schüler profitieren werden. Die Standards tragen zugleich den gegenüber dem letzten Anerkennungsverfahren im Jahr 2000 veränderten Anforderungen an die Musik- und Kunstschulen Rechnung. Damit können die anerkannten Musik- und Kunstschulen nun zu Recht sagen, dass sie sehr gut aufgestellt sind für ihre zukünftige Arbeit.“
Weiter sagt der Staatssekretär: „Die Uckermärkische Musik- und Kunstschule ist eine der ersten, die über die neue gültige Anerkennung verfügt. Beeindruckt hat hier vor allem das Unterrichtsspektrum, das mit Orgelunterricht, den regelmäßigen Kinder-Orgelkonzerten, der Präsenz der Musikschule in der Region und der überaus regen Kooperationstätigkeit sich durchaus sehen lassen kann.“
Unter anderem müssen anerkannte Musik- und Kunstschulen einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht nachweisen. Das Gesetz benennt zudem die mindestens zu erbringenden Wochenstunden und legt die Fachbereiche fest, die Musik- und Kunstschulen nicht nur anbieten sollen, sondern in denen auch ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Hierzu gehören z.B. der Fachbereich Musikalische Früherziehung, die Fachbereiche der instrumentalen und vokalen Ausbildung (u.a. Schlag-, Zupf-, Streich-, Blas- Tasteninstrumente, Gesang) sowie der den Einzel- und Gruppenunterricht ergänzende Ensembleunterricht. Ebenso verpflichtend ist nach dem neuen Gesetz der Nachweis spezieller Talentförderung.
Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitung sowie die Qualifikation der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden weiterhin Kooperationen der Musik- und Kunstschulen mit weiteren Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Bildungseinrichtungen angestrebt. Und nicht zuletzt werden auch die von den Musik- und Kunstschulen ergriffenen Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen Angebote unterbreiten und sie aktiv in das Unterrichtsgeschehen einbinden, einer Prüfung unterzogen.
Im Jahr 2014 konnten bereits sieben Kunstschulen das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Die Musikschulen sind ebenfalls aufgefordert, neue Anträge auf Anerkennung zu stellen, so dass das weitere Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen schnellstmöglich geprüft werden kann. Bislang liegen 25 Anträge von Musikschulen vor. Da die Anerkennung Voraussetzung der Landesförderung ist, ist damit das klare Bekenntnis des Landes verbunden, diese Schulen weiterhin zu unterstützen. Insgesamt werden brandenburgische Musik- und Kunstschulen derzeit jährlich mit einer Summe in Höhe von 2,69 Millionen Euro gefördert, wenn sie die Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz erfüllen.
Als erste Musikschule bekommt die Uckermärkische Musik- und Kunstschule „Friedrich Wilhelm von Redern“ in Angermünde ihre Anerkennung. Ebenfalls erfolgreich das Verfahren abgeschlossen haben die Neue Musikschule Bernau, die Niederlausitzer Musik- und Kunstschule Luckau und die Städtische Musikschule Frankfurt (Oder).
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