Das Kulturministerium unterstützt die Musikkultur Rheinsberg gGmbH (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) mit 170.000 Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) bei der Erneuerung der mobilen Lichttechnik-Anlage. Kulturministerin Manja Schüle:
„Ob im Rheinsberger Schlosshof, im Heckentheater oder vor dem Kavalierhaus: Wir werden in der kommenden Saison Open-Air-Aufführungen in buchstäblich neuem Licht erleben. Die Musikkultur Rheinsberger gGmbH will und muss ein neues, mobiles Lichtpult anschaffen und benötigt neue Scheinwerfer – ich freue mich, dass wir diese Investition mit 170.000 Euro aus PMO-Mitteln unterstützen können. Das ist nicht nur eine Investition in den kulturellen Leuchtturm im Norden unseres Landes, sondern auch eine Investition in Klimafreundlichkeit und damit in nachhaltige Kultur. Also: ‘spots on‘ in der neuen Saison!“
Mit dem neuen mobilen Lichtpult können Open-Air-Veranstaltungen technisch wesentlich besser ausgeleuchtet werden. Die bestehende, mehr als 20 Jahre alte Lichtsteueranlage wird nicht mehr produziert, Updates werden nicht mehr bereitgestellt und Reparaturen sind nur noch eingeschränkt möglich. Deshalb musste die MKR in der Vergangenheit immer wieder Lichtanlagen leihen. Die Halogen-Scheinwerfer werden teilweise auf LED umgerüstet – diese sind transportabel, für Farbilluminationen nutzbar und verbrauchen weniger Energie.
Die 2014 durch Fusion gegründete Musikkultur Rheinsberg gGmbH (MKR) ist mit ihren drei Schwerpunkten – der Bundes- und Landesakademie Musikakademie Rheinsberg, der Kammeroper Schloss Rheinsberg als internationales Festival junger Opernsänger*innen sowie dem Schlosstheater Rheinsberg – ein kultureller Leuchtturm der Region. Hauptgesellschafter der MKR ist das Land, dazu die Stadt Rheinsberg, der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, der Kunst- und Kulturverein Rheinsberg e.V., der Landesmusikrat Brandenburg e.V. und der Freundeskreis Kammeroper Schloss Rheinsberg e.V. Das Land fördert die MKR in diesem Jahr mit rund 2,3 Millionen Euro.
Die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sind grundsätzlich für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zwecke in den ostdeutschen Bundesländern einzusetzen. Grundlage sind § 20 b Parteien-Gesetz DDR und die Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den ostdeutschen Ländern und Berlin.