Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle hat am 12. Mai den Startschuss für das Mikrostipendien-Programm gegeben.
"Die Corona-Krise trifft nicht nur unsere Kultureinrichtungen – sie trifft auch die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler hart. Ihre Räume für eine künstlerische Betätigung werden zunehmend enger. Mit unserem Mikrostipendien-Programm wollen wir die Kulturschaffenden entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen und einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben. Und: Wir wollen mit einem unbürokratischen Instrument dafür sorgen, dass die Kreativität Corona überlebt. Wichtig: Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Für das Programm stellen wir rund 4 Millionen Euro bereit – genug, damit jeder der rund 4.000 Künstlerinnen und Künstler im Land ein Stipendium beantragen kann“, so Ministerin Schüle. "Mit den Stipendien setzen wir unser Engagement zur Unterstützung der Kultur in Zeiten von Corona fort. Im April haben wir ein Unterstützungsprogramm für Kultureinrichtungen in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro gestartet, um deren gravierendsten Einnahmeausfälle abzufedern. Im März haben wir beschlossen, sowohl unsere institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen wie geplant fortzusetzen als auch bereits beantragte Projektförderung weiter fortzuführen. Und wir haben die Online-Plattform www.kultur-bb.digital gestartet, auf der alle mit dem Hashtag #KulturBB markierten Videos, Streams, Podcasts, Audiofiles, Tweets und Nachrichten automatisch veröffentlicht werden. Der Vorteil: Insbesondere freie Kulturschaffende können sich mit ihren digitalen Angeboten auf einem zentralen Portal präsentieren, die Nutzer können gezielt ihr Kulturprogramm auswählen – ohne Ansteckungsgefahr.“
Für das Mikrostipendien-Programm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler stehen rund 4 Millionen Euro bereit. Freiberufliche professionelle Einzelkünstlerinnen und -künstler können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten künstlerischen Projektes und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Im Einzelfall reicht auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fach- oder Berufsverband. Die Bewerbungen müssen in Papierform bis zum 09. Juni 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter hier abrufbar. Ab dem 11. Mai steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags bis freitags, 09.00 bis 12.00 sowie 13.00 bis 16.00 Uhr, erreichbar.
Mit einem weiteren Programm werden Kultureinrichtungen unterstützt. Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. August 2020 entstehen, ersetzen lassen.