Der Countdown läuft: Musikalische Amateur-Ensembles können sich noch bis zum 31. März 2021 für eine Förderung der Honorare ihrer künstlerischen Leiter*innen bewerben. Mit 100.000 Euro unterstützt das Kulturministerium anteilig die Finanzierung der Honorare und die Qualifizierung von Übungsleiter*innen. Kulturministerin Manja Schüle:

"Die Chorgemeinschaften und Amateurorchester beleben die Regionen und schaffen ein soziales Mit- und Füreinander vor Ort. Mit der Förderung würdigen wir diese engagierte Arbeit und unterstützen die Chöre und Ensembles bei der Gewinnung und Qualifizierung qualifizierter Übungsleiterinnen und -leiter. Um Corona-bedingte Härten zu vermeiden, haben wir die Fördergrundsätze auch in diesem Jahr wieder entsprechend angepasst“, so Ministerin Schüle. "Das gilt auch für andere Kultur-Bereiche: Wir setzen natürlich die Förderung von Kultur-Institutionen und -Projekten fort. Darüber hinaus stellen wir Kultureinrichtungen 5 Millionen Euro als Corona-Kulturhilfe zur Kompensation von Einnahmeausfällen bereit und ermöglichen freiberuflichen Kulturschaffenden mit 4 Millionen Euro künstlerische Projekte im Rahmen unseres Mikrostipendienprogramms. Unser Ziel: Wir erhalten die kulturelle Vielfalt im Land Brandenburg.“

Das Land unterstützt seit 2017 Übungsleiter*innen von Amateur-Ensembles. Voraussetzungen für die Förderung von Amateur-Chören oder -Orchestern sind unter anderem eine Mindestzahl von 9 bzw. 12 Musiker*innen sowie eine aktive Beteiligung am öffentlichen Musikleben. Von den vorgegebenen 50 Stunden für Proben und Auftritte pro Jahr kann aufgrund der Corona-Pandemie im Einzelfall abgewichen werden. Ausgeschlossen sind Chöre und Orchester in Trägerschaft einer kommunalen oder privaten Musikschule, einer staatlichen oder privaten Hochschule oder sonstiger vom Land geförderter Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Honorars für eine/n Chorleiter*in bzw. eine/n Orchesterleiter*in, maximal 400 Euro pro Jahr. Chöre und Orchester können bis zum 31. März 2021 Anträge beim Landesmusikrat stellen.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie Antragsformulare finden sich auf den Internetseiten des Landesmusikrates: www.landesmusikrat-brandenburg.de