Bis zum 30. November 2021 können Menschen in ganz Deutschland lebendige Traditionen für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorschlagen. Zum Immateriellen Kulturerbe gehört überliefertes Wissen und Können aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste. 126 Kulturformen sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen, darunter Orgelbau und Orgelmusik, der Poetry Slam oder die Idee und Praxis der Kunstvereine.
Aufnahmekriterien
Um ins Bundesweite Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Unter anderem sollen die vorgeschlagenen Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln, aber auch inklusiv und wandlungsfähig sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Um die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind besonders Vorschläge willkommen, die dem Verzeichnis neue Facetten hinzufügen, etwa aus den Bereichen urbaner oder migrantischer Kultur.
Bewerbungsverfahren
Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform bis zum 30. November über ein Online-Formular zu beschreiben. Vorschläge werden elektronisch in dem Bundesland eingereicht, in dem die für die Bewerbung verantwortliche Person oder Organisation ansässig ist. An dem anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie ein Expertenkomitee der Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2023 entschieden.
Hintergrund
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen sowie gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Im vergangenen Jahr wurde das Bauhüttenwesen auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale UNESCO-Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 2003. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
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