Noch sieben Tage haben Kultureinrichtungen Zeit, erfolgversprechende Konzepte im Bereich der kulturellen Bildung für den "Deutschen Preis für kulturelle Bildung“ einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet am 16. Oktober 2020.
Einrichtungen, die mit dem "KULTURLICHTER“-Preis ausgezeichnet werden, erhalten eine Förderung, um ihre Projekte zu realisieren. Ins Leben gerufen wurde der "KULTURLICHTER“-Preis, der insbesondere digitale Konzepte prämiert, von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und der Kulturstiftung der Länder. Er wird 2021 erstmalig verliehen.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese beiden Auszeichnungen sind mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wurde, wird die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder treffen. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Verliehen werden die Preise von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und dem derzeitigen Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz und Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, am 21. Januar 2021.
Die Entscheidung über die Gewinner fällt die Jury anhand von sieben Kriterien. Entscheidend sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz – sowie die Reflexion der eigenen Vorannahmen und die Funktionalität der eingesetzten Mittel. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.
Bewerben können sich alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales und verwandte Formen sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen nach §2 KGSG und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Jede Einrichtung oder Initiative muss sich mit einem konkreten Projekt bewerben, je Träger wird pro Jahr nur ein Projekt zum Wettbewerb zugelassen. Das Projekt kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Die Effekte und Wirkungen der Projekte müssen bei den Zielgruppen plausibel belegt werden oder in Aussicht gestellt werden können. Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können zudem als Kooperationspartner mitwirken.
Die detaillierten Teilnahmebedingungen und Angaben zu den benötigten Dokumenten für die Bewerbung, sowie eine Übersicht über die Mitglieder der Jury finden Sie auf der Webseite www.kulturlichter-preis.de.
Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.kulturlichter-preis.de.