Urheberrechte müssen auch hier gewahrt werden


"Das Aufstellen von Münzautomaten zum Kopieren von Audio-CDs ist nach deutschem Urheberrecht ohne Zustimmung der Rechteinhaber weiterhin verboten", erklärt Dr. Thorsten Braun, Syndikus der Deutschen Landesgruppe der IFPI. "Zwar ist der Verkauf solcher Automaten möglich, deren Betrieb aber nur mit Erwerb der erforderlichen Rechte zulässig."

Das Oberlandesgericht München hat zwar heute eine im vergangenen Herbst ergangene Einstweilige Verfügung gegen einen Vertreiber solcher Automaten aufgehoben. Zwei weitere Einstweilige Verfügungen gegen ihn haben aber noch Bestand. Im übrigen bezieht sich die Entscheidung des Gerichts nur auf den Vertrieb der Geräte ohne den Hinweis des Anbieters, dass der Betrieb der Automaten den Erwerb von Lizenzen voraussetzt. Mehrere Tonträgerunternehmen hatten einstweilige Verfügungen beantragt, um illegale Kopierstationen im öffentlichen Raum so früh wie möglich zu verhindern und mögliche Aufsteller davor zu warnen, ein Gerät zu kaufen, das sie voraussichtlich nie benutzen dürfen.

Dr. Thorsten Braun stellt noch einmal fest: "Ein ähnlicher Fall wurde bereits vom Oberlandesgericht Celle abschließend entschieden. Dem Geräteaufsteller wurde dort unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, Kunden gegen Entgelt CD-Brenner zum Kopieren von Audio-CDs zur Verfügung zu stellen. Das sollte jeder wissen, der überlegt, solche Münzkopierer aufzustellen."

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