Morgen wird voraussichtlich im Bundeskabinett der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 diskutiert. Ein Ziel des Jahressteuergesetzes 2009 ist es, die pauschale Besteuerung ausländischer Künstler, die in Deutschland auftreten, europarechtsfest zu machen. Der Europäische Gerichtshof hatte in zwei Entscheidungen (Gerritse-Urteil, Scorpio-Urteil) festgestellt, dass die in Deutschland geltenden Regelungen nicht europarechtskonform sind.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat zu dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 Position bezogen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass mit dem Jahressteuergesetz 2009 der Steuerabzug für im Ausland ansässige Künstler an den Besteuerungsrechten der Doppelbesteuerungsabkommen ausgerichtet werden und er deshalb nur noch für darbietende Künstler gelten soll. Mit Blick auf im Ausland ansässige werkschaffende Künstler wie z.B. Bildende Künstler oder Regisseure wird damit unnötiger Verwaltungsaufwand beseitigt.

Ebenso begrüßt der Deutsche Kulturrat die geplante Absenkung des Steuersatzes auf 15% sowie die Beibehaltung der Regelung, dass bis zu einem Honorar von 250 Euro keine Steuer anfällt. Diese Regelung soll insbesondere den so genannten kleinen Kulturaustausch befördern. Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass die bestehende Staffelregelung, nach der bei einem Honorar zwischen 250 bis 500 Euro nur 10% Steuern anfallen, laut dem Referentenentwurf gestrichen werden soll. Diese Regelung würde eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo bedeuten. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass gerade im kleinen Kulturaustausch keine Verschlechterung eintritt.

Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass die angestrebten Veränderungen nicht dazu führen werden, die Besteuerung ausländischer Künstler europarechtsfest zu machen. Deshalb fordert der Deutsche Kulturrat nach wie vor, dass Deutschland sich an das niederländische Modell der Besteuerung ausländischer Künstler anlehnt. Damit müssten ausländische Künstler, die aus Ländern kommen, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ihre Einkünfte aus Deutschland ausschließlich in ihrem Wohnsitzland besteuern. Die Besteuerung im Wohnsitzland kann durch ein Kontrollmeldeverfahren sichergestellt werden. Dieses Verfahren würde zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Besteuerung ausländischer Künstler, die in Deutschland auftreten, ist ein Dauerbrenner der Kulturpolitik. Zwar wurde mit der Staffelregelung aus dem Jahr 2001 eine Lösung für den so genannten kleinen Kulturaustausch, also für Gagen bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro, gefunden. Ingesamt sind die deutschen Regelungen aber nicht europarechtskonform. Jetzt besteht mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Chance kein Flickwerk zu machen, sondern eine richtige Lösung bei der Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland auf den Weg zu bringen, die vor dem Europäischen Gerichtshof standhält. Kulturstaatsminister Neumann ist gefordert, in der anstehenden Kabinettsitzung für eine grundlegende Lösung zu streiten, damit dieser Dauerbrenner der Kulturpolitik zu den Akten gelegt werden kann. Weiter fordern wir Kulturstaatsminister Neumann auf, sich dafür stark zu machen, dass auch für Gagen zwischen 250 bis 500 Euro eine kulturfreundliche Lösung gefunden wird. Für ausländische Künstler, deren Gage in Deutschland zwischen 250 und 500 Euro liegt, würde das Jahressteuergesetz 2009 eine deutliche Verschlechterung bieten, die nicht im Sinne des Kulturaustauschs sein kann.“

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