Zum Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2022/2023 erklärt der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer:
Die Bilanz der Senatsverwaltung für Kultur und Europa für die zu Ende gehende Legislatur ist eine gute. Seit 2016 konnte der Kulturhaushalt bis zum laufenden Jahr 2021 von 464 Millionen Euro auf 609 Millionen Euro um ein Drittel gesteigert werden. Dies erlaubte uns, unserem Anspruch an eine moderne und urbane Kulturpolitik, an ein flächendeckendes Kulturangebot für die ganze Stadt, soziale Mindeststandards für Kulturschaffende, den Erhalt der kreativen Vielfalt Berlins und die Stärkung kultureller Bildung und der Kinder- und Jugendtheater gerecht zu werden, vieles anzuschieben und neu auszurichten.
Angefangenes im Interesse von Kunst und Kultur fortzusetzen und – nicht zuletzt – die üblen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kunst- und Kulturszene der Stadt zu überwinden, war unser Ziel für den kommenden Doppelhaushalt 2022/2023.
Der Senatsentwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 liegt nun seit gestern vor – für die Senatsverwaltung für Kultur und Europa haben die Verhandlungen erneut einen positiven Abschluss gefunden. Für Kultur und Europa insgesamt steht im Sachhaushalt ein Gesamtvolumen von 811,7 Millionen Euro für 2022 und 834,4 Millionen Euro für 2023 (2020: 753,7 Millionen Euro; 2021: 786,6 Millionen Euro) zur Verfügung.
Die Aufwüchse erlauben uns, Angefangenes auf gleichem Niveau fortzuführen, in vielen Fällen erneut zu verstärken,Titel besser als im vergangenen Haushalt auszustatten und den Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen.
Auch im kommenden Doppelhaushalt soll die tarifliche Entwicklung in Berliner Kultureinrichtungen zu 100 Prozent ausgeglichen werden, und geht somit nicht zu Lasten der künstlerischen Etats. Hier wurde eine entsprechende Vorsorge für die kommenden Tarifabschlüsse im Landeshaushalt eingestellt.
Wir konnten im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/23 für wichtige Innovations- und Kofinanzierungsprojekte Mittel in von 81,4 Millionen Euro für den Kulturbereich sichern.
Der Senat bekennt sich trotz der Corona-bedingten Einsparmaßnahmen zu seinen großen Baumaßnahmen im Kulturbereich! So ist der Start der Baumaßnahme Komische Oper Berlin (KOB) in 2024 im Investitionsprogramm abgesichert. Der Neubau der ZLB und die Sanierung und Erweiterung der Berlinischen Galerie sind im Investitionsprogramm enthalten. Laufende Maßnahmen, wie die Sanierung und Erweiterung des Bauhaus Archiv, die Sanierung des Theaters an der Parkaue und andere werden wie geplant fortgesetzt.
Die Situation bei den Arbeits- und Proberäumen hat sich in Berlin kaum entspannt, trotz großer Fortschritte und nahezu 2.000 Arbeitsräumen in der ablaufenden Legislatur. Wollen wir hier ernsthafte Sprünge nach vorn machen, dann braucht es neben der erfolgten Bündelung der Kompetenzen im Arbeitsraumprogramm (ARP) auch mehr Geld. Im Jahr 2022 stehen laut Senatsbeschluss für Anmietungen 730.000 Euro mehr zur Verfügung, im Jahr 2023 3,3 Millionen Euro mehr als 2021.
Für den Ausbau der bezirklichen Kulturarbeit, und damit der Förderung breiter kultureller Angebote in der Fläche, dem Ausbau der bezirklichen Bibliotheken oder der strukturellen Stärkung der öffentlichen Musikschulen, stehen 2022 500.000 Euro mehr zur Verfügung, als 2021 und im darauffolgenden Jahr 2,4 Millionen.
Die Pandemie hat uns Defizite aufgezeigt – ein Feld ist die Digitalisierung. Neben dem "Fit-machen“ unserer Einrichtungen und der Verwaltung geht es um die Bewahrung und das Zugänglich-machen von Kulturgütern. Für diesen Bereich erhöhen sich die Mittel im Jahr 2022 um 285.000 Euro und im Folgejahr 2023 um 1,8 Millionen Euro (2021: zwei Millionen Euro).
Bei den kulturfachlichen Mehrbedarfen für Bühnen und Tanz werden gegenüber 2021 die Kinder- und Jugendtheater ab 2023 mit zusätzlichen 250.000 Euro weiter gestärkt.
Der ab 2020 neugesetzte erinnerungskulturelle Schwerpunkt im Bereich Kolonialismus bzw. Kulturgut aus kolonialen Kontexten wird weiter fortgesetzt und um 100.000 Euro ab 2023 aufgestockt.
Im Bereich der Freien Szene konnten erfreulicherweise die beiden Kunstvereine nGbK und n.b.k endlich in den Landeshaushalt aufgenommen werden, und weitere wichtige Ankerinstitutionen der freien Szene wie das Kulturwerk des bbk und Oyoun können in Programm und Personal gestärkt werden. Insgesamt konnten die erheblichen Aufwüchse der vergangenen Haushaltsjahre glücklicherweise fortgeschrieben und in einigen Bereichen sogar moderat erhöht werden. So soll im nächsten Haushalt der Tanz für ein junges Publikum gestärkt werden und bei den Literaturstipendien gibt es zukünftig auch Stipendien für Übersetzer*innen zur Stärkung der Bibliodiversität. Bei der im Jahr 2018 neu eingeführten IMPACT-Förderung können fortan zusätzlich Access-Kosten finanziert werden.
Eine weitere Stärkung der Freien Szene wurde durch die Erhöhung und den Ausbau bestehender Förderprogramme, z.B. im Bereich Jazz, oder durch die Neuschaffung von Programmen, z.B. im Bereich Alte Musik, gewährleistet. Zur Vorbereitung des Zentrums für Jazz und improvisierte Musik in der Alten Münze werden gemeinsam mit dem Bund Mittel zur Verfügung gestellt.
Zur Förderung des Europagedankens in der Stadt und zur Sicherstellung der Beteiligung Berlins an der Konferenz zur Zukunft der EU stehen ab 2022 20.000 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung. Weiterhin erfolgt ab 2022 mit 30.000 Euro bzw. ab 2023 mit 50.000 Euro die Verstetigung und der Ausbau der interregionalen Zusammenarbeit mit Polen im Rahmen der Oder-Partnerschaft sowie die Sicherstellung des Kulturzugangebots im Kulturzug Berlin-Breslau in 2023 mit 100.000 EUR.
Für den Bereich Denkmalschutz wird Berlin die ab 2020 institutionell geförderte eigene Internationale Jugendbauhütte durch eine Erhöhung der Förderung ab 2023 um 500.000 Euro für die Einrichtung einer Werkstatt unterstützen. Außerdem wird die Finanzierung der nächsten Schritte sichergestellt, die für den Antrag erforderlich sind, den Welterbevorschlag "Karl-Marx-Allee und Interbau 1957 - Architektur und Städtebau der Nachkriegsmoderne" in das kommende Verfahren zur Aktualisierung der deutschen Tentativliste einzubringen.
Für den Bereich Religions- und Weltanschauung werden für neue Schwerpunktsetzungen die Mittel ab 2022 um 220.000 Euro und 2023 um 800.000 Euro erhöht.