Kulturstaatsministerin Christina Weiss und der Berliner Kultursenator Thomas Flierl haben am 9. Dezember den neuen Hauptstadtkulturvertrag vorgestellt. Der Vertrag regelt die Kulturfinanzierung durch den Bund, die sich aus der Hauptstadtfunktion Berlins ergibt.
Der Bund verpflichtet sich in dem neuen Vertrag, die im Jahr 2001 vereinbarte alleinige institutionelle Förderung der Stiftung Jüdisches Museum sowie der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH fortzuführen und die Finanzierung der Bauinvestitionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz fortzusetzen.
Neu aufgenommen wurde in den Vertrag die Finanzierung weiterer Berliner Kultureinrichtungen durch den Bund. Ziel ist es, durch diese Entlastung des Berliner Haushalts in Höhe von rund 22,2 Millionen Euro eine Reform der Berliner Opern zu ermöglichen. Daher wird der Bund künftig die historisch bedeutsame Akademie der Künste und die Stiftung Deutsche Kinemathek finanzieren. Zusätzlich trägt er ab 2004 die Betriebskosten des Hamburger Bahnhofs, Museum für Gegenwart. Im Gegenzug verpflichtet sich das Land Berlin, die Opernreform durchzuführen.
Auch die Förderung besonders innovativer Kulturprojekte wird fortgesetzt. Über die Struktur des Hauptstadtkulturfonds wird in einem von Bund und Land neu einzurichtenden gemeinsamen Ausschuss verhandelt. Für die Förderung sind in diesem Fonds 10,226 Millionen Euro vorgesehen.
Der neue Hauptstadtkulturvertrag tritt an die Stelle des ablaufenden "Vertrages zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001-2004" vom 7. Juli 2001.
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