Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungsmaßnahmen – auch für den Kulturbereich – beschlossen, die sich aus der ebenso positiven wie erfreulichen Entwicklung des Pandemiegeschehens ergeben. Laut Beschluss können u.a. kulturelle Freiluft-Aktivitäten in begrenztem Rahmen auch ohne feste Plätze ab 18. Juni 2021 wieder stattfinden.
Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: "Die positive Pandemieentwicklung erlaubt uns weitere vorsichtige Lockerungsmaßnahmen. Die Möglichkeit, bei kleineren Veranstaltungen im Freien mit getesteten Teilnehmenden auf feste Plätze zu verzichten, klingt nach wenig – bedeutet aber für eine ganze Kulturbranche und Menschen jeden Alters viel: Draußen kann wieder getanzt werden! Darüber bin ich sehr froh. Wichtig ist, dass die Gedanken von Vorsicht und Verantwortung für sich selbst und andere nach wie vor von allen geteilt werden. Nur so kann ein Sommer der Ermöglichung, der Kultur und des Miteinanders gelingen.“
Im Einzelnen bedeuten die heute beschlossenen Regelungen:
Bei Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Menschen muss diesen kein fester Platz mehr zugewiesen werden, wenn alle Anwesenden negativ getestet (bzw. vollständig geimpft oder genesen) sind. Damit werden in diesem Rahmen auch Tanzveranstaltungen im Freien wieder möglich; die Teilnehmenden müssen hierbei medizinische Gesichtsmasken ("OP-Masken“) tragen.
Bei Veranstaltungen im Freien sind bis zu 1.000 zeitgleich Anwesende erlaubt. Ab 250 Teilnehmenden ist ein fester Sitz- oder Stehplatz vorgeschrieben und alle Personen müssen negativ getestet (bzw. vollständig geimpft oder genesen) sein.
In geschlossenen Räumen können kulturelle Veranstaltungen mit höchstens 1.000 zeitgleich anwesenden Personen durchgeführt werden, sofern die Vorgaben des Hygienerahmenkonzeptes zur maschinellen Belüftung eingehalten werden. Ist keine maschinelle Belüftung nach Hygienerahmenkonzept vorhanden, dann liegt die Personenobergrenze je nach Raumgröße bei 250.
Innen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, in maschinell belüfteten Räumen darf diese am eigenen, festen Platz abgenommen werden.