Die Kulturverwaltung des Berliner Senates vergibt für das Jahr 2024 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin.
 
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
 
Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.
A-Cappella-Projekte werden bei diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Für dieses Format gibt es beim Chorverband Berlin ein geeignetes Förderprogramm, das auch Nichtmitgliedern offensteht.
Es stehen voraussichtlich ca. 130.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Empfehlungen einer unabhängigen Jury. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Der Jury werden angehören: Tobias Brommann, Heike Peetz-Glintenkamp, Hans-Hermann Rehberg und Marie-Louise Schneider.
 
Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 6. März 2023 um 18 Uhr.
 
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/