Die Berliner Senatskulturverwaltung vermittelt mit öffentlichen Mitteln ausgebaute Übungsräume an kreativ arbeitende Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aus den Sparten POP (einschließlich Weltmusik) und JAZZ.

Es werden insgesamt 10 Räume auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof angeboten. Die Räume sind zwischen 27 m² und 29 m² groß, liegen ebenerdig, sind jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar.

Für die Vergabe der Räume hat die Senatskulturverwaltung einen unabhängigen Beirat berufen, der aus 4 Personen, davon 2 Musiker/innen, aus den Bereichen Pop und Jazz besteht.

Das Objekt wird von der Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete wird eine Kostenmiete nicht übersteigen.

Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann eine Verlängerung um maximal 2 × 2 weitere Jahre erfolgen, wenn der Vergabebeirat die weitere Förderungswürdigkeit der Musiker/innen bzw. Gruppe bestätigt.

Die Bewerbungsfrist endet am 16. Februar 2015. Es besteht die Möglichkeit, die Räume vorab am 3. und 4. Februar 2015 jeweils in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr zu besichtigen.

Weitere Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren sowie die zu verwendenden Antrags- und Bewerbungsformulare sind im Internet zu finden unter: target="_blank" >http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/arbeitsraeume
Die Ausschreibungsunterlagen liegen außerdem im Dienstgebäude der Senatskulturverwaltung in der Brunnenstr. 188 – 190 in Berlin-Mitte aus oder können telefonisch unter der Telefonnummer (030) 90 228 – 755 angefordert werden.

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