Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt bekannt, dass sich Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 1. September 2020 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größerem Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 1. Halbjahr 2021 realisiert werden, beantragt werden. Für Projekte, die im 2. Halbjahr 2021 beginnen, wird es zum 15. Februar 2021 eine gesonderte Antragsfrist geben. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt. Nähere Informationen zu diesem Programm sind auf der Internetseite der Berliner Kulturverwaltung zu finden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.
Die Antragsstellung ist elektronisch. Sofern es erforderlich ist, ist eine zusätzliche Abgabe des Dokumentationsmaterials möglich.