Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:
- Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
- Festivals
- Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) werden auch digitale Präsentationsformate anerkannt (z.B. Streaming).
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2022.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/ein-und-zweijaehrige-festivals-und-reihen/
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen. Die Jury besteht aus Pauline Doutreluingne, Tabea Xenia Magyar, Martin Nachbar, Anja Quickert, Tal Sterngast, Volkan Türeli, Johannes Weiss, Melmun Bajarchuu, Raphael Moussa Hillebrand, Matthias Nawrat, Shanti Suki Osman, Oliver Steidle, Anna Lena Wenzel und Thomas Zandegiacomo Del Bel.
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Für den Finanzierungsplan gibt es eine verbindliche Anlage, die verpflichtend zu verwenden ist.
Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.
Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2022 um 18:00 Uhr.
Link zum Online-Formular: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/
Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/