Der Berliner Senat hat heute ein Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich beschlossen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind. Die bisherigen Maßnahmen erreichen kleine und mittlere Medien- und Kulturbetriebe mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten und mit im Mittel bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz, die bislang nicht oder kaum öffentlich gefördert sind, nicht oder nicht ausreichend. Diese Nothilfen-Lücke wird mit dem heute beschlossenen Programm geschlossen.

Berlin hat traditionell einen besonders bedeutsamen und kleinteiligen privaten Kultursektor, dessen Einrichtungen zwar als Wirtschaftsbetriebe organisiert sind, die aber regelmäßig nicht renditeorientiert arbeiten. Dieser Sektor ist vom Wegfall des Publikumsverkehrs wirtschaftlich existenziell getroffen und wird prognostisch am längsten betroffen sein. Entstandene Ausfälle können nach der Krise auch nicht "nachgeholt“ werden. Dieser besonderen Situation trägt der Senat mit dem Soforthilfeprogramm IV Rechnung, das Kredite und Zuschüsse zur Liquiditätssicherung ermöglicht, ausschließlich Kredite werden hier nicht helfen können. 

Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: "Das Soforthilfeprogramm IV ermöglicht Berlin Nothilfen für die vielfältigen privaten Kulturbetriebe, die die Besonderheit, die Stärke und den Charme unserer Stadt ausmachen. Wir tragen damit dem Stellenwert der Kultur in der Hauptstadt Rechnung und zeigen, dass auch Berlin solidarisch zu seiner Kulturszene steht.“

Regierender Bürgermeister Michael Müller: "Berlins Medien- und Filmlandschaft ist unabhängig, bunt, traditionsreich und lebendig. Das soll sie auch nach der Corona-Krise bleiben. Aus diesem Grund ist es mir sehr wichtig, dass wir mit dem heute beschlossenen Sofortprogramm diese besonders schwer betroffene Branche unterstützen.“

Das Soforthilfeprogramm IV richtet sich an professionelle kulturelle Orte und Betriebe wie z.B. private Galerien, Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs und Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf kuratierten und/oder Liveprogrammen, aber auch an Independent-Kinos und private Medien. Die Soforthilfe soll als Kredit zur Liquiditätssicherung bzw. als Zuschuss zur Sicherung des Betriebes beantragt werden, wenn die Sicherung der Existenz durch Kreditaufnahmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

Kredite zur Liquiditätssicherung werden für kulturelle Betriebe und Orte gewährt, die vor der Krise profitabel gearbeitet haben und von denen deshalb eine Rückzahlung erwartet werden kann.

Als Zuschuss kann die Soforthilfe für künstlerische Betriebe und Kulturorte gewährt werden, deren Existenzsicherung durch Kreditaufnahme nicht möglich ist, weil sie bereits vor der Krise lediglich kostendeckend gearbeitet haben und keine Rücklagen aufbauen konnten.

Gefördert werden Betriebe und Kulturorte, die eine landesweite Ausstrahlung haben und für das Kulturleben Berlins besondere Relevanz besitzen.

Sowohl für Kredit- wie auch für die Zuschussgewährung ist Voraussetzung, dass die Unternehmen und Orte ihre existenzbedrohliche Lage und die Notwendigkeit der Zuwendung für die Liquiditätssicherung nachweisen, da Haushaltsmittel nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Erwartet wird von den Antragstellenden ferner der Nachweis, dass (und in welchem Umfang) andere Hilfs- oder Kreditprogramme sowie wirtschaftliche Erleichterungen in Anspruch genommen und welche Maßnahmen zur Kostenreduzierung bereits ergriffen wurden.

Es wird erwartet, dass sich die durchschnittliche Höhe der Hilfen auf rd. 25.000 Euro belaufen wird. Die Unterstützung ist auf maximal 500.000 Euro und auf das Jahr 2020 begrenzt. Das Nothilfenprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bzw. Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen administriert. Es ist als Einzelantragsverfahren ausgestaltet.

Trotz der Dringlichkeit der Nothilfe wird es vom heutigen Beschluss des Senats bis zur Realisierung noch Zeit brauchen, um das Programm mit den entsprechenden Antragsunterlagen aufzusetzen. Dafür bitten wir schon jetzt um Verständnis und um etwas Geduld. Die weiteren Einzelheiten zum konkreten Antragsverfahren werden rechtzeitig vor Anlaufen des Soforthilfeprogramms IV bekanntgegeben.

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