Im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms vergibt die Berliner Kulturverwaltung in Kooperation mit der Musikakademie Rheinsberg zum 5. Mal den mit 10.000,-- Euro dotierten Berlin-Rheinsberger-Kompositionspreis.

Mit der Vergabe des Preises ist die Intention verbunden, sowohl das bisherige Werk einer Komponistin auszuzeichnen, als auch deren weiteres künstlerische Schaffen zu unterstützen. Die Auszeichnung beinhaltet einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt an der Bundes- und Landesmusikakademie Rheinsberg, während dessen geplante Kompositionen ausgearbeitet und die vielfältigen Möglichkeiten des Kontakts und künstlerischen Austauschs in der Musikakademie genutzt werden sollen. Die Uraufführung einer Komposition sowohl in Rheinsberg als auch in Berlin sind vorgesehen.

Antragstellerinnen müssen ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben, im Bereich der zeitgenössischen Komposition wirken und mit ihrer Arbeit bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sein.

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury.

Die Auslobung des Preises verfolgt das Ziel, professionell arbeitende Komponistinnen zu fördern, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Komponistinnen im Musikleben beizutragen.

Abgabeschluss ist der 30. Juni 2010 (es gilt nicht der Poststempel).

Antragsformulare können in der Berliner Kulturverwaltung abgeholt werden oder sind im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html#K8
herunter zu laden.

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