Berlin als Zünglein an der Waage im Vermittlungsausschuss
Am 26.6.2003 ist die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Verschärfung des Urheberrechts im Abgeordnetenhaus von Berlin an den Stimmen der rot/roten Koalition gescheitert. Die FDP forderte unter dem Fraktionsvorsitz Martin Lindners nach einem Bericht der »Zeit« vom 25.6.2003 im Zusammenhang mit dem Recht zur Privatkopie eine Einschränkung des Rechts auf die Herstellung von Kopien von rechtmäßigen Vorlagen. Außerdem solle in Zukunft die Möglichkeit entfallen, digitale Privatkopien durch Dritte herstellen zu lassen. Die Fraktion begründete dies mit der Missbrauchsgefahr durch gewerbsmäßige Raubkopierer. Weiter setzte sich die FDP für einen besseren Schutz wissenschaftlicher Verlage im Hinblick auf die Möglichkeit der elektronischen Kopien für Unterricht und Forschung gem. § 52 a UrhG ein. Eine Annahme des Antrags hätte das Kippen der Mehrheitsverhältnisse im Vermittlungsausschuss bewirken und damit die in Berlin ansässigen Medienunternehmen in ihrer Standortwahl bestätigen können, erklärt Lindner in einer Pressemitteilung der FDP-Fraktion. Die Stimme Berlins hätte im Vermittlungsausschuss ausschlaggebend sein können. CDU und FDP haben dort ebenso wie SPD und Grüne 16 Stimmen. Würde Berlin im Sinne des Antrags stimmen, könnte das Gesetz den Wünschen der Medienbranche entsprechend verabschiedet werden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 23.5.2003 mehrheitlich beschlossen, wegen der Urheberrechtsreform den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses waren Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat beim Urheberrechtsschutz privater Normwerke, beim so genannten Recht zur Privatkopie, der Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und beim Umfang des Schutzes der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen vor Entfernung und Veränderung.
Absätze
Quelle
http://www.urheberrecht.org