Professor Dr. Dr. Benjamin Lang wird ab dem 1. April 2023 als amtierender Rektor die Leitung der Hochschule für Musik und Theater Rostock übernehmen und die Amtsgeschäfte für die Übergangszeit bis zur Neubesetzung führen. Da der jetzige Rektor Prof. Dr. Reinhard Schäfertöns seine Tätigkeit nach 2 ½ Jahren vorzeitig zum 31. März 2023 beendet, war die Position neu ausgeschrieben worden. Das Auswahlverfahren läuft derzeit.
Benjamin Lang fühlt sich der hmt Rostock stark verbunden und ist sich der Verantwortung dieser neuen Aufgabe bewusst: „Wichtig ist es, dass die Hochschule in den kommenden ein bis zwei Semestern in Bewegung bleibt. Es sind viele Ziele gemeinsam zu setzen und anzugehen, darunter der neue Hochschulentwicklungsplan, der in zwei Jahren vorliegen und entsprechend vorbereitet werden muss. Die Hochschule hat über die exzellente künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Ausbildung hinaus eine zentrale Aufgabe bei der Weiterentwicklung des kulturellen und pädagogischen Angebots in unserem Bundesland.“
Sowohl der Senat als auch das Konzil sprachen sich für Benjamin Lang als Interimsnachfolger für das höchste Leitungsamt an der Hochschule aus. Benjamin Lang ist seit 2018 Professor für Musiktheorie und Komposition an der Rostocker Hochschule und seit 2019 Sprecher des Instituts für Musik an der hmt Rostock. Zuvor unterrichtete er an den Musikhochschulen in Hannover, Bremen, Rostock, Osnabrück, Lüneburg, Zürich und Berlin. Seine Kompositionen wurden und werden international aufgeführt. Er studierte Komposition, Musiktheorie, Dirigieren und Musikwissenschaft in Rostock, Salzburg, Hannover, Lugano, Bremen und Edinburgh. Sein Kompositionsstudium schloss er mit dem Konzertexamen und der Promotion ab, das Fach Musikwissenschaft mit dem Doktorat.
Bis zum 13. Januar 2023 war die Stelle des Rektors bzw. der Rektorin an der hmt Rostock ausgeschrieben. Die öffentliche Befragung der Kandidaten und Kandidatinnen findet am 14. April 2023 statt. Voraussichtlich im Mai oder Juni 2023 wird die Entscheidung für die neue Amtsinhaberin bzw. den neuen Amtsinhaber fallen. Die Amtszeit der neu Gewählten bzw. des neu Gewählten, die regulär vier Jahre beträgt, soll zum Wintersemester 2023/24 beginnen.