Zu Bayerischen Kammervirtuosen ernannte Kunstminister Blume am Montagabend im Anschluss an die Aufführung der Oper „Il barbiere di Siviglia“ in der Bayerischen Staatsoper in München Gernot Friedrich, Andreas Öttl, Markus Schön und Sven Strunkeit. Zu Bayerischen Kammermusikerinnen bzw. Kammermusikern wurden Christoph Bachhuber, Vera Becker-Öttl, Corinna Desch, Anja Fabricius, Dietrich v. Kaltenborn, Katrin Kittlaus, Thorsten Lawrenz, Isolde Lehrmann und Ruth Elena Schindel ernannt. „Das Bayerische Staatsorchester zählt als Ganzes zu den besten Klangkörpern der Welt. Doch jedes Mal, wenn ein Instrument solo erklingt, wird auch klar: Dieses Orchester ist eine Symbiose aus herausragenden und höchst individuellen Künstlerpersönlichkeiten! Ich freue mich, dass ich zum Abschluss eines wunderbaren Abends dreizehn Orchestermitglieder mit der Ernennung zu Bayerischen Kammervirtuosen und Bayerischen Kammermusikerinnen und Kammermusikern auszeichnen darf“, betonte Kunstminister Markus Blume.
Bayerischer Kammervirtuose und Bayerischer Kammermusiker
Die Voraussetzungen für die Verleihung der Dienstbezeichnung „Bayerische/r Kammermusiker/in" sind eine mindestens fünfjährige Zugehörigkeit zu den Bayerischen Staatstheatern und hervorragende künstlerische Leistungen.
Die Verleihung der Dienstbezeichnung „Bayerischer Kammervirtuose“ bzw. „Bayerische Kammervirtuosin" setzt neben hervorragenden künstlerischen Leistungen eine mindestens achtjährige Zugehörigkeit zu den Staatstheatern und die Ausübung einer solistischen Funktion voraus.