„Ab Montag startet die dritte Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm: Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 ab dem 5. Juli beantragen“, erklärte Kunstminister Bernd Sibler heute in München. Die neuen Anträge können – wie schon bei den letzten beiden Antragsrunden – über Bayern Innovativ gestellt werden.
„Wir haben – auch in Zusammenarbeit mit dem Bund – bis zum Ende des Jahres ein echtes Sicherheitspaket für Künstlerinnen und Künstler, aber auch für Kulturveranstalterinnen und -veranstalter geschnürt. Mit der Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms bis Ende 2021 wollen wir Kunstschaffenden finanzielle Sicherheit bieten. Zusammen mit der Verlängerung des Spielstätten- und Veranstalterprogramms und des Hilfsprogramms für die Laienmusik, den konsequenten Öffnungsschritten und dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stabilisieren wir die Kunst- und Kulturszene im Freistaat weiter und bieten echte Perspektiven.“
Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können für die Monate Juli bis Dezember 2021 ab 5. Juli 2021auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
Informationen zum Soloselbstständigenprogramm sowie allen weiteren Hilfsprogrammen des Kunstministeriums: https://wk.bayern.de/kunst-und-kultur/corona-hilfen-fuer-kunst-und-kultur.html