Vertreterinnen und Vertreter der Freien Szene und von Verbänden haben gestern auf Einladung von Kunstminister Bernd Sibler ihre Arbeit im offenen Beratungsgremium "Neue Hilfen für Kunst und Kultur in der Krise“ aufgenommen. Sie beraten das Kunstministerium bei der Umsetzung der neuen Unterstützungsangebote, die das Bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen hatte. "Wir setzen auf die Expertise und die Erfahrungswerte der Betroffenen. Mit unseren neuen Programmen wollen wir den Bedürfnissen der Branche bestmöglich gerecht werden und möglichst viele erreichen. Ich freue mich, dass wir bei der Umsetzung unserer Programme auf Vertreterinnen und Vertreter der Branche zählen können“, erklärt Sibler. Man halte am Dialog mit den Betroffenen fest. Minister Sibler hatte bereits im Sommer erstmals in der Geschichte des Kunstministeriums eine Ansprechpartnerin für die Freie Szene bestellt. Sie bündelt die bestehenden Kontakte.
Gegenstand der ersten Zusammenkunft von rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der mit der Konzeption und Umsetzung der Förderprogramme betrauten Ministeriumsvertretern waren insbesondere die aktuelle Lage der Kunstschaffenden und die Wünsche, die hinsichtlich der Unterstützungsangebote bestehen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Szene brachten konkrete Anliegen zur Sprache, die für die weitere Ausgestaltung der Programme zum Beispiel hinsichtlich der Empfängerkreise wertvoll sind.
Bernd Schweinar vom Verband für Popkultur in Bayern/Kulturrettungsschirm-Bayern hält dazu fest: "Wir haben konkrete Vorschläge eingespeist, um eine für alle Betroffenen, wie auch die Administration, entbürokratisierte und insbesondere schnelle Lösung anzuschieben. Bayern darf gerne auch mal besser sein als Baden-Württemberg, wenn es den Kulturschaffenden hilft!“ Ergänzend fügt Schweinar hinzu, dass die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kunstministerium beim Spielstättenprogramm sehr gut funktioniert habe und "die Leistungen Bayerns für die Kulturbühnen in den Szenen bundesweit als mit das Beste bezeichnet werden".
"Der ‚Lockdown light‘ legt den massiv angeschlagenen Kultur- und Veranstaltungsbereich wieder komplett lahm. Das erhöht den zeitlichen Druck für neue Hilfen natürlich unglaublich. Trotzdem hat die Videokonferenz-Premiere gezeigt: Der neue Begleitausschuss kann ein Instrument sein, das die Ausarbeitung unbürokratischerer Antragsverfahren unterstützt und die variable Einnahmesituation der Kulturschaffenden mehr in den Fokus rückt. Die große Verantwortung ist allen Beteiligten extrem bewusst, habe ich den Eindruck", beschreibt Katrin Neoral, Kulturmanagerin, Mitglied der Kulturplattform jourfixe-muenchen und Initiatorin einer Sammelpetition zur Nachbesserung des Künstlerhilfsprogramms sowie der Diskussion "Kultur in der Krise" im Münchner Volkstheater. Ihre Mitstreiterin Anamica Lindig, freiberufliche Sängerin, Gesangsdozentin und ebenfalls Initiatorin der Diskussionsrunde "Kultur in der Krise“, betont: "Für uns Kulturschaffende geht es um alles! Es geht um eine Branche mit immensen Beschäftigungszahlen und Milliardenumsätzen! Wir haben es uns alle nicht ausgesucht, also müssen nun schnelle Lösungen her. Auch die Politik steht unter großem Druck und vor großen Herausforderungen. Wir müssen nun zusammenhalten und gemeinsam im Dialog bleiben.“
Weitere virtuelle Sitzungen und Gespräche werden folgen.
Das Stabilisierungsprogramm, das der Bayerische Ministerrat in dieser Woche in seinen Grundzügen beschlossen hatte, besteht aus folgenden Komponenten:
Solo-Selbständigen-Programm für Künstlerinnen und Künstler zum Ersatz des Unternehmerlohns
Der Freistaat wird Soloselbstständige im Kunst- und Kulturbereich bis Ende des Jahres mit einem neuen Programm unterstützen – schon im Vorgriff auf einen in der Diskussion stehenden Ersatz des sogenannten Unternehmerlohns bei der neuen Überbrückungshilfe des Bundes. Die Empfänger erhalten für den Zeitraum ab Oktober 2020 eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1.180 Euro monatlich, die mit der derzeitigen, bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar ist. Das Solo-Selbständigen-Programm umfasst ein Gesamtvolumen von 37,5 Mio. Euro für das Jahr 2020. Eine Antragsstellung wird in wenigen Wochen möglich sein und gilt dann rückwirkend zum 1. Oktober.
Einführung eines Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern beim Einstieg in die professionelle Laufbahn
Um Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen Laufbahn trotz der derzeit widrigen Bedingungen den notwendigen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für ihre künstlerische Entfaltung und Weiterentwicklung zu verschaffen, bietet die Staatsregierung ab dem 1. Januar 2021 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro an. Das Stipendienprogramm, das in Abstimmung mit der freien Szene und den Verbänden konkretisiert wird, ist mit anderen Hilfsprogrammen kumulierbar und umfasst ein Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro. Eine Antragsstellung wird voraussichtlich um den Jahreswechsel möglich sein.
Erweiterung des Spielstättenprogramms auf dezentrale Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte und Verlängerung des Programms
Das Spielstättenprogramm wird bis vorerst 30. Juni 2021 verlängert und dahingehend erweitert, dass auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen werden. In die Verlängerung und Erweiterung des Spielstättenprogramms investiert der Freistaat zusätzlich 15 Mio. Euro. Die Antragsstellung ist weiterhin über Bayern Innovativ möglich, die Erweiterung wird zeitnah umgesetzt.
Verlängerung des Hilfsprogramms für die Laienmusik
Das Hilfsprogramm für die Laienmusik wird bis 30. Juni 2021 verlängert, um Laienmusikvereine und ihre zahlreichen ehrenamtlichen Musiker und Helfer in der schwierigen Zeit der Corona-Epidemie weiterhin zu unterstützen. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten angesetzt werden. Es stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsstellung ist wie bisher über den Bayerischen Musikrat möglich.
Aufstockung und Verlängerung der Kino-Anlaufhilfen
Die Kinos in Bayern leiden wegen der Corona-Krise unter massiven Umsatz- und Ertragsverlusten. Derzeit werden sie mit den vom Ministerrat im Mai 2020 beschlossenen Anlaufhilfen in Höhe von zwölf Mio. Euro unterstützt. Um das Überleben vieler bayerischer Kinos zu sichern, wird die bisher bis Jahresende befristete bayerischen Kino-Anlaufhilfe jetzt bis 30. Juni 2021 verlängert und um weitere zwölf Mio. Euro aufgestockt. Weitere Informationen dazu bietet das zuständige Digitalministerium.