Der Bayerische Musikrat (BMR) hat sich bei seiner Jahresarbeitstagung in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf für mehr Flexibilisierung bei der Musikausbildung ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Hochschulreformen und der Umstellung der bisherigen Studiengänge auf international kompatible Bachelor- und Masterabschlüsse hat BMR-Präsident Wilfried Anton dazu aufgerufen, Prüfungsleistungen auch institutionell übergreifend anzuerkennen, wenn sie als qualitativ gleichwertig anzusehen sind.
"Es kann nicht ausschließlich darum gehen, wo jemand studiert hat. Wichtig ist doch, was jemand gelernt hat und wie er diese Fähigkeiten beherrscht. Warum soll ein Musikstudent an der Hochschule oder Universität wieder bei Null anfangen, wenn er zum Beispiel als staatlich geprüfter Ensembleleiter im Laienmusizieren oder Absolvent einer Berufsfachschule für Musik bereits seine Befähigung in Grundlagenfächern nachgewiesen hat? Dadurch entstehen unnötige Doppelungen von Lehrinhalten, die letztlich dazu führen, dass unsere Hochschulabgänger im internationalen wie auch europäischen Vergleich im Durchschnitt zu alt sind", sagte der Präsident. Darüber hinaus empfahl Anton, den Studierenden den Wechsel zwischen den Ausbildungsstätten zu erleichtern. "Examinierte Kirchenmusiker oder Diplommusiklehrer haben wiederholt Schwierigkeiten, ihre Leistungen anerkannt zu bekommen, wenn sie an der Musikhochschule ein künstlerisches Fach oder an der Universität ein Musiklehramtsstudium aufnehmen wollen und noch Musikpädagogik oder Musikwissenschaft studieren möchten. Und ganz verzwickt wird es erst für denjenigen, welcher über den Tellerrand seines Landes hinausschauen und im Ausland weiter studieren möchte. Überall verlangt man Mobilität von den jungen Leuten und predigt die Chancen im vereinten Europa, aber wenn man als Musikstudent von München nach Graz wechseln will, hat man ein Problem", führte der Präsident aus. Entsprechend hofft er auf eine rasche Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse im Musikbereich.
Fachleute auch außerhalb Bayerns begrüßten die Initiative des Bayerischen Musikrates, darunter der Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat, Prof. Ernst Folz (Bremen).
Die diesjährigen Arbeitskreise leiteten neben Prof. Folz der Ministerialdirektor des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Josef Erhard sowie MR Herbert Hillig vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die Fachleute kamen zu dem Ergebnis, die Einführung modularer Strukturen auf der Basis des Bologna-Prozesses auch im Bereich der Musikausbildung grundsätzlich zu akzeptieren. Bei der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen im künstlerischen sowie im musikpädagogischen Bereich darf allerdings nach einmütiger Auffassung der Tagungsteilnehmer die derzeitige Ausbildungsdauer nicht gekürzt werden (künstlerische Diplomstudiengänge 12 Semester, Gesang: 14 Semester). In der künstlerischen und der pädagogischen Ausbildung ist es überdies erforderlich, ein Modul auch über mehrere Semester anzubieten. Die Umsetzung auf das Bologna-System bedarf dabei eines angemessenen Zeitrahmens von mindestens 2 Jahren. Desgleichen wurde gefordert, bei der Laufbahn-Evaluierung der Hochschulabsolventen nach dem Bologna-Prozess die Situation der weiblichen Absolventen besonders zu berücksichtigen. Überdies unterstützten die Teilnehmer der BMR-Jahresarbeitstagung 2004 die Forderung des Bayerischen Musikrates nach der Einrichtung einer Landesstelle für Musik.
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