Der Nachtragshaushalt 2012 sieht im Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Steigerungen von über 9 Millionen Euro für den Kunstbereich vor. Dies hat der Bayerische Landtag beschlossen. Von den Erhöhungen profitieren sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Einrichtungen in ganz Bayern: von Archiven und Bibliotheken über Theater, Sing- und Musikschulen bis hin zu Orchestern, Trachtenverbänden und Museen. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch betont: „Der Freistaat ist ein verlässlicher Partner der Kunst- und Kultureinrichtungen in Bayern. Diese Institutionen leisten Herausragendes für das kulturelle Leben in Bayern. Ich freue mich, dass wir sie dabei noch ein Stückchen weiter unterstützen können. Das Kunstministerium gibt im Jahr 2012 insgesamt rund 530 Millionen Euro für Kunst und Kultur aus.“

Die Erhöhungen der Haushaltsansätze werden insbesondere den folgenden Einrichtungen und Bereichen zu Gute kommen:

o Zuschuss an die Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie (Erhöhung um 300.000 Euro)
o Förderung nichtstaatlicher Orchester (Erhöhung um 1.500.000 Euro)
Hiervon werden unter anderem die Hofer Symphoniker, die Nürnberger Symphoniker, die Bad Reichenhaller Philharmonie oder das Georgische Kammerorchester Ingolstadt profitieren.
o Förderung von Sing- und Musikschulen (Erhöhung um 1.000.000 Euro)
o Förderung nichtstaatlicher Theater (Erhöhung um 1.700.000 Euro)
o Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der staatlichen Zweigmuseen und Galerien in Oberfranken (Erhöhung um 1.000.000 Euro)
o Förderung der Heimatpflege – Trachtenverbände (Erhöhung um 60.000 Euro)
o Bayerische Staatsbibliothek – Bestandserhaltende Maßnahmen und Digitalisierung (Erhöhung um 700.000 Euro)
o Zuschuss an die Stadt Augsburg für die Staats- und Stadtbibliothek Augsburg (Erhöhung um 594.200 Euro im Hinblick auf die angestrebte Verstaatlichung der kommunalen Bibliothek)
o Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns – Bestandserhaltende Maßnahmen und Digitalisierung von Archivgut (Erhöhung um 700.000 Euro)
o Förderung der kirchlichen Hochschule für evangelische Kirchenmusik in Bayreuth (Erhöhung um 80.000 Euro)
o Förderung der kirchlichen Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik in Regensburg (Erhöhung um 200.000 Euro)
o Leistung des Freistaates Bayern an die Coburger Landesstiftung (Erhöhung um 100.000 Euro)