Die Landesregierung hat im Dezember 2020 für 2021 weitere Corona-Hilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 28 Millionen Euro beschlossen. Ein wichtiger und großer Baustein des Maßnahmenpakets ist ein neues Stipendienprogramm für professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in Baden-Württemberg. Für sie stellt das Land ein Stipendienprogramm für das Jahr 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung.

"Die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler sind in der Corona-Pandemie besonders stark betroffen durch die noch anhaltenden Schließungen im Kulturbereich. Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten wie Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Tanz- und Theaterperformances sind weggebrochen, Festivals zum Teil über das Jahr hinaus abgesagt. Von Online-Angeboten profitieren nur sehr wenige Künstlerinnen und Künstler. Ihre Existenz ist bedroht und damit ihre Fähigkeit, in der Gesellschaft zu wirken. Es droht uns der Verlust von Kunst als Lebensnerv“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Donnerstag (25. Februar) in Stuttgart. 

Das Land wolle den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern eine Perspektive geben. "Mit Einzelstipendien in Höhe von 3.500 Euro wollen wir die freischaffende Kunstszene darin unterstützen und motivieren, ihre für uns wichtige künstlerische Arbeit trotz aller Einschränkungen fortzusetzen“, so Olschowski.

Die neuen Projektstipendien sollen freiberuflich tätigen Musikerinnen und Musikern, Sängerinnen und Sängern, Tänzerinnen und Tänzern, Autorinnen und Autoren, bildenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstschaffenden in sonstigen Betätigungsfeldern in einer enorm herausfordernden Zeit eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit geben.

Eckpunkte Stipendienprogramm

  • Es werden Projektstipendien für das Jahr 2021 in der Höhe von je 3.500 Euro ausgegeben.
  • Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind und die ihr Einkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und jetzt Nachteile durch die Corona-Pandemie erleiden.
  • Auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21 können sich bewerben.
  • Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums. Nicht antragsberechtigt sind jedoch Personen unter 18 Jahren.
  • Die Projektstipendien sind spartenoffen. Inhaltliche oder programmatische Vorgaben werden, dem Primat der Kunstfreiheit folgend, nicht gemacht.
  • Die Projektstipendien dienen dazu, Projekte zum Abschluss zu bringen und neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Formen der Präsentation zu entwickeln.
  • Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist: eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Belege für eine künstlerische Tätigkeit an sich.

Antragsverfahren

Die Stipendien werden in einer Tranche für das Jahr 2021 vergeben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form eines zeitlich begrenzten Aufrufes für die Antragsstellung. Der Beginn für den Aufruf und die Förderrichtlinien werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Internetseite in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Es wird ein reines Online-Antragsverfahren durchgeführt. Dafür wird ab Mitte März ein Online-Antrags-Portal auf den Internetseiten des Ministeriums für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Die Anträge können dort innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung eingestellt werden. Für die Bewerbung werden benötigt:

  • Nachweis Erstwohnsitz Baden-Württemberg durch einen gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung
  • Künstlerisches Projektvorhaben
  • ggf. bei jungen Absolventinnen und Absolventen eine Exmatrikulations-bescheinigung und/oder Abschlusszeugnis
  • ggf. Nachweise einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder einer künstlerischen Verneinung/Fachverband

Zur Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller steht das Ministerium sowie externe Stellen zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen als Video-Konferenzen angeboten. Der erste Termin findet am 8. März statt.