Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Graefe wirbt mit einer Reihe verlockend klingender Ankündigungen und Angebote in Rundschreiben an Verleger, Komponisten und Textdichter für eine neu gegründete „Verwertungsgesellschaft Werbung mbH“ – und für sich. Diese neue VG Werbung stellt sich als eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ vor, im Gegensatz zu der von Komponisten, Textdichtern und Verlegern gebildeten GEMA, die als „wirtschaftlicher Verein“ demokratisch von den Urhebern und Rechteinhabern selbst verwaltet wird. Garant dieser Selbstverwaltung der GEMA ist der von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsrat der GEMA, in dem bedeutende Komponisten und Textdichter sowie erfahrene Verleger die Kontrolle ausüben und gegenüber den Mitgliedern verantwortlich sind. Von solcher demokratischer Kontrolle und Mitgestaltung kann bei der VG Werbung nicht die Rede sein.
Auch die „Transparenz“, die bei der GEMA für deren Verteilungsplan, deren Tarifgestaltung und deren Bilanz und Rechenwerk jedem, der sich damit auch nur ein wenig beschäftigt, offen liegt, ist bei der VG Werbung nicht gegeben – sie verbirgt sich hinter dem Namen und Begriff „Werbung“, will sich aber nicht, wie sie schreibt, auf die Wahrnehmung von „Werbemusik beschränken“. Wozu also dann das falsche Etikett?
Die VG Werbung beabsichtigt, die Tantiemen „zeitnah an die Urheber auszukehren“. Von wem sie diese Tantiemen erhalten will, sagt sie jedoch nicht. Nach den vorliegenden Informationen gibt es noch keinen einzigen Verwerter von Musik, der mit dieser Gesellschaft einen Vertrag geschlossen hat.
Die in den Verbänden der Komponisten, Textdichter und der Verleger zusammengeschlossenen deutschen und internationalen Urheber und Rechteinhaber vertrauen auf die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte durch die GEMA und der mit ihr verbundenen ausländischen Verwertungsgesellschaften. Sie wissen zudem, dass eine urheberrechtliche Lizenzierung nur ertragreich ist mit einer starken und effizienten Gesellschaft, wie sie die GEMA aufgrund ihrer erfolgreichen Rechtewahrnehmung in den letzten 100 Jahren darstellt. Dieser Erfolg für die gesamte musikalische Rechtewahrnehmung wird die GEMA auch die nächsten Jahrzehnte – allem schwierigen wirtschaftlichem Umfeld zum Trotz – begleiten.
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Quelle
http://www.dmv-online.com