Bis zum 8. November können sich Musikerinnen und Musiker in/mit professioneller Ausbildung zum nächsten DMW anmelden, der vom 5. bis 17. März 2018 in Bonn ausgetragen wird.
Wettbewerbskategoriensind Violine, Viola, Kontrabass, Klarinette, Saxophon, Fagott, Akkordeon (neu!), Harfe, Liedduo (neu!), Streichtrio, Streichquartett und Komposition.
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Musikerinnen und Musiker bis 30 Jahre (Komponisten bis 35 Jahre); der DMW wendet sich an Deutsche sowie an Personen anderer Nationalität mit langjähriger fester Bindung an Deutschland (Details siehe Ausschreibung).
Die PreisträgerInnen und StipendiatInnen des Deutschen Musikwettbewerbs kommen in den Genuss umfassender Fördermaßnahmen. Sie werden für Kammerkonzerte vermittelt (BAKJK), spielen bei renommierten Festivals und werden bei Solokonzerten mit Orchester gefördert. Die Preisträger produzieren eine CD beim Label GENUIN.
Die Ausschreibung steht unter www.musikrat.de/dmw zum Download bereit, ist ab Anfang Juli in den Musikhochschulen erhältlich und kann bei musikwettbewerb@musikrat.de / Tel. 0228.2091-160 angefordert werden
Der Deutsche Musikwettbewerb ist ein in dieser Form einzigartiges Förderprojekt für Musikerinnen und Musiker an der Schwelle von Ausbildung zu Beruf. Die verschiedenen Fördermaßnahmen im Anschluss an den Wettbewerb bieten den beim DMW erfolgreichen KünstlerInnen praktische Orientierungshilfen, finanzielle wie ideelle Unterstützung und kompetente Beratung auf dem Weg zu einer erfolgreichen Karriere im In- und Ausland. Im Mittelpunkt der Fördermaßnahmen steht die Vermittlung der MusikerInnen an Veranstalter von Kammerkonzerten, Konzertreihen und Festivals sowie an Orchester für Solokonzerte.
Der Deutsche Musikwettbewerb ist ein Projekt des Deutschen Musikrats. Er findet einmal im Jahr mit stetig rotierenden Kategorien statt (in den geraden Jahren in Bonn, in den ungeraden Jahren in jeweils einer anderen Stadt) und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Bundesstadt Bonn unterstützt. An der Finanzierung der Anschlussmaßnahmen beteiligen sich die Kulturstiftung der Länder sowie die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL).