Zum 45. Mal wird in diesem Jahr der 1955 vom Südwestrundfunk gestiftete Karl-Sczuka-Preis für Hörspiel als Radiokunst verliehen. Der Preis, der als international wichtigste Auszeichnung für avancierte Werke der Radiokunst gilt, ist öffentlich ausgeschrieben und besteht aus einem Hauptpreis, der mit 12.500 Euro dotiert ist, sowie aus einem Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro. Ausgezeichnet werden soll laut Satzung die "beste Produktion eines Hörwerks, das in akustischen Spielformen musikalische Materialien und Strukturen benutzt".

Bewerben können sich Autoren, Komponisten, Regisseure oder Realisationsteams. Sie müssen ihre Produktionen in Form sendefähiger Kopien (Tonband, CD, DAT-Kassette oder Audio-Kassette) mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Juni 2006 (Posteingang) beim Südwestrundfunk einreichen. Für die Urheber kann auch der Produzent einreichen. Falls die Erstsendung oder eine Veröffentlichung auf Tonträgern oder online bereits erfolgt sind, darf deren Datum nicht vor dem 1. Juni 2005 liegen. Auch ungesendete Arbeiten sind willkommen.

Über die Zuerkennung der Preise entscheidet eine unabhängige Jury. Die Preisverleihung ist am 21. Oktober 2006 während der Donaueschinger Musiktage.

Die Satzung, die alle Einreichungsbedingungen benennt, liegt in eutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache vor. Sie ist auch auf der Internet-Homepage nachzulesen unter www.SWR2.de/sczuka. Dort sind auch die Preiswerke der vergangenen Jahre dokumentiert.

Bewerbungen sind bis 15. Juni 2006 (Posteingang) zu richten an:

Südwestrundfunk
Sekretariat des Karl-Sczuka-Preises
D-76522 Baden-Baden