Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, sich jetzt deutlich zu Kultur zu bekennen und seine Aktivitäten nicht einzuschränken.
Seit gut einem Jahr dauert der Streit um die Rundfunkgebühren an und erreicht nun mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nur um 0,88 Euro statt der empfohlenen 1,09 Euro zu erhöhen, einen Höhepunkt. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte bereits im vergangenen Jahr ermittelt, dass die Rundfunkgebühren zum 01.01.2005 um 1,09 Euro steigen müssen. Die KEF hat diese Steigerung auf der Grundlage der gemeldeten Finanzbedarfe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten festgelegt. Die von der KEF ermittelte Erhöhung der Gebühren liegt deutlich unter dem gemeldeten Bedarf der Rundfunkanstalten, der eine Gebührenerhöhung in Höhe von 2,01 Euro zur Folge gehabt hätte. Die KEF hat also in ihrer Empfehlung den Rundfunkanstalten zugleich ins Stammbuch geschrieben, noch sparsamer und wirtschaftlicher die Gebühren einzusetzen.
Der eigentliche Skandal liegt darin, dass die Ministerpräsidenten sich mit ihrem Beschluss über das im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Verfahren zur Ermittlung der Rundfunkgebühren hinwegsetzen. Aus gutem Grund werden die Rundfunkgebühren von einer eigens geschaffenen Struktur festgelegt, deren Aufgabe darin besteht, unabhängig und staatsfern die Finanzbedarfsmeldungen der Rundfunkanstalten zu überprüfen und anschließend den Finanzbedarf festzustellen. Die Landesparlamente haben die Aufgabe zu überprüfen, ob die Rundfunkgebühr sozialverträglich ist. In dem nun die Ministerpräsidenten selbst die Erhöhung der Rundfunkgebühren festlegen, ignorieren sie nicht nur die Feststellung der KEF, sie demontieren das von ihnen selbst geschaffene Gremien und nehmen über die Festlegung der Rundfunkgebühr massiven Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Aus gutem Grund gibt es in der Bundesrepublik keinen Staatsrundfunk, sondern unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, deren Finanzierung eben nicht durch Steuern, sondern über Gebühren erfolgt. Die Ministerpräsidenten leisten diesem bewährten System einen Bärendienst, in dem sie nun der KEF nicht folgen und eigenmächtig die Rundfunkgebühren festlegen. Sie beschwören damit selbst die Gefahr hoch, dass die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von der EU-Kommission in die Nähe von Beihilfen gerückt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen jetzt erst recht Kultur einen bedeutenden Stellenwert einräumen und so unter Beweis zu stellen, dass trotz der zu geringen Erhöhung der Rundfunkgebühren gerade die Kultur zu ihrem originären Auftrag gehört.
Nach wie vor sind die ARD und das ZDF wesentliche Kulturanbieter. Insbesondere im Hörfunk werden anspruchsvolle Kulturprogramme gesendet, die einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben leisten. Die neue Musik, das Hörspiel, das Feature sind ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk kaum denkbar.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagte heute: „Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Gebühren liegt unter anderem darin begründet, dass sie einen Bildungs- und Kulturauftrag zu erfüllen haben. Die von den Ministerpräsidenten erzwungenen Einsparungen dürfen nicht, wie es sich bei einigen Sendern bereits abzeichnet, zu Lasten des Kulturangebots und auch nicht zu Lasten der Klangkörper, also der Chöre und Orchester der Rundfunkanstalten, gehen. ARD und ZDF sind gerade jetzt gefordert, für die Kultur deutlich Flagge zu zeigen!“
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