Die ARD richtet eine Strategiegruppe zum Thema Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Sie setzt sich zusammen aus den Intendanten der neun Landesrundfunkanstalten und wird fallweise erweitert um Fachleute aus den Bereichen Verwaltung und Finanzen, Recht, Produktion und Programm. Die Leitung der Strategiegruppe übernimmt der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog.

Eine wichtige Aufgabe der Strategiegruppe wird es sein, die von den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen vorgelegten Vorschläge zu einer strukturellen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ihre Realisierbarkeit und ihre zu erwartenden finanziellen Auswirkungen hin zu prüfen.

Weiter will die ARD beziffern, inwieweit Vorgaben durch die Politik die Gebühr belasten. Plog: "Aufgaben wie etwa der Aufbau digitaler Sendernetze oder die Filmförderung zählen ohne Zweifel nicht zum Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn wir sie fortführen sollen, kann das nicht ohne Auswirkung auf die Höhe der Gebühr bleiben." Als weiteres Beispiel nannte Plog den Anteil an der Gebühr, der zur Finanzierung der 15 Landesmedienanstalten dient, also der Aufsicht über die kommerziellen Rundfunksender. Dafür müsse eigentlich der Staat finanziell gerade stehen.

Darüber hinaus soll es in den einzelnen Häusern eine Prüfung möglicher struktureller Veränderungen geben, die in der alleinigen Verantwortung der unabhängigen Landesrundfunkanstalten liegen. Die Strategiegruppe wird untersuchen, inwieweit sich Einsparmöglichkeiten etwa durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit und des Programmaustauschs unter den Landesrundfunkanstalten ergeben.
Plog: "Mit den Ergebnissen werden wir auf die Länder zugehen. Die Ministerpräsidenten können dann in Kenntnis der Auswirkungen auf die Gebühr über mögliche strukturelle Veränderungen beim öffentlich rechtlichen Rundfunk entscheiden." Die Länderchefs haben das Thema für den 25. März 2004 erneut auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz gesetzt.

Der ARD-Vorsitzende erneuerte seine Mahnung, die gebotene Trennung der anstehenden Strukturdebatte von der Frage der Gebührenfindung einzuhalten. Plog: "Eine direkte Verknüpfung der anstehenden Strukturdebatte mit der Frage der Gebührenfindung ist verfassungsrechtlich unzulässig."


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