Den Deutschen Kulturrat, den Spitzenverband der Bundeskulturverbände, freut, dass der Fall der zwei Künstler aus Berlin gelöst ist, denen das Arbeitslosengeld II mit der Begründung ihre selbstgeschaffenen Werke stellen ein verwertbares Vermögen dar gestrichen wurde. Der Deutsche Kulturrat hatte in einer Pressemitteilung vom 01.09.2005 auf diesen Fall aufmerksam gemacht und die Frage aufgeworfen, ob die Zusage der Bundesagentur für Arbeit vor der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“, dass selbstgeschaffene Kunstwerke nicht als Vermögen angerechnet werden, nun nicht mehr gilt.

Das betreffende JobCenter hat dem Deutschen Kulturrat nun mitgeteilt, dass der Bescheid zurückgenommen wurde und die Künstler wieder die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II erhalten.

Es ist sehr erfreulich, dass dieser konkrete Fall gelöst wurde. Dennoch ist es nach Auffassung des Deutschen Kulturrates dringend erforderlich, dass eine generelle Lösung des Bezugs von Arbeitslosengeld II bei Künstlerinnen und Künstlern gefunden wird.

Bislang gibt es keine Anweisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die JobCenter vor Ort, wie sie in diesen speziellen Fällen verfahren müssen, damit die selbstgeschaffenen Kunstwerke, die nicht verkäuflich sind, bei dem Arbeitslosengeld II für Künstler nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ich freue mich sehr, dass dieses Einzelproblem vom Tisch ist. Es zeigt aber auch, dass eine generelle Lösung erforderlich ist. Zuerst ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefordert, den JobCentern in einer unmissverständlichen Anweisung Klarheit zu geben, wie mit Künstlerinnen und Künstler, die Arbeitslosengeld II beantragen, umzugehen ist. Darüber hinaus wird es in der nächsten Legislaturperiode erforderlich sein, sich generell mit der Frage zu befassen, wie selbstständige Künstlerinnen und Künstler, die vom Verkauf ihrer selbstgeschaffenen Werke zeitweise ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, besser sozial abgesichert werden können. Die heutige Situation ist nicht tragbar.“

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