Mit einem Brief an die mehr als 40 interessierten Institutionen in Rheinland-Pfalz, die bislang Interesse an der Einrichtung einer „Jugendkunstschule“ im Rahmen ihres bisherigen Angebots angemeldet haben, hat Kulturministerin Doris Ahnen jetzt den Startschuss für das Projekt gegeben.

Mit dem Rahmenkonzept für die Jugendkunstschulen erhielten die Interessenten die Unterlagen für das Bewerbungsverfahren, dessen Antragsschluss am 1. Februar 2008 ist.

„In seiner Regierungserklärung zum Beginn dieser Legislaturperiode hat Ministerpräsident Kurt Beck die Einrichtung und Förderung von Jugendkunstschulen als einen wesentlichen Beitrag zur allgemeinen und kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen hervorgehoben. Jetzt steht der Rahmen für das Förderprogramm, das bereits im Vorfeld auf eine beachtliche Resonanz stieß. Es würde mich freuen, wenn möglichst viele der interessierten Institutionen sich daran beteiligen würden“, unterstrich die Kulturministerin.

Bewerben für die Einrichtung einer Jugendkunstschule können sich Institutionen in kommunaler Trägerschaft (beispielsweise Volkshochschulen) ebenso wie privat geführte Kunstschulen oder Vereine, die speziell für Kinder und Jugendliche Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Tanz, Film- oder Videokunst, Fotografie, Bühnebildnerei, Pop-Musik, Zirkus oder ähnlichen Feldern anbieten. „Ziel des Landesprogramms ist es, über die Jugendkunstschulen Mädchen und Jungen einen Zugang zum kulturellen Leben über Bereiche zu eröffnen, die attraktiv und altersgemäß sind, sowie ihnen dort Möglichkeiten zur künstlerischen Entfaltung und Weiterentwicklung anzubieten“, betonte Ahnen.

Für die Anerkennung als Jugendkunstschule müssen in den Programmen der Anbieter auf jeden Fall Kurse, Projekte oder offene Angebote pro Maßnahme aus den Bereichen der Bildenden Kunst oder der Arbeit mit modernen Medien enthalten sein. Je nach Umfang des Angebots der Jugendkunstschule sind Förderungen in drei Stufen möglich – mit bis zu 4.000 Euro (Kleinförderung), mit bis zu 8.000 Euro (Standardförderung) und mit mehr als 8.000 Euro (Spitzenförderung). Insgesamt ist ein jährliches Fördervolumen von 250.000 Euro vorgesehen.