Einführung der Gewerbesteuerpflicht von selbstständigen Künstlern wäre ungerecht, unsozial und kulturpolitisch verhängnisvoll!

Der Deutsche Musikrat, die Dachorganisation aller Verbände des deutschen Musiklebens, wendet sich entschieden gegen die geplante Gewerbesteuerpflicht für selbstständige Künstler. „Hierdurch würden Künstler im Ergebnis schwerer belastet als „echte“ Gewerbetreibende. Zahlreiche Künstler würden in die Arbeitslosigkeit getrieben. Die deutsche Kulturlandschaft würde nachhaltig Schaden nehmen. Am schwersten dürfte es private Musikschullehrer und freischaffende Musiker treffen. Die Schäden für die deutsche Kulturlandschaft wären gravierend!““ so DMR-Präsident Martin-Maria Krüger.
„Grundsätzlich mag es in mancherlei Hinsicht steuerpolitisch nachvollziehbar sein, die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Selbständigen aufzugeben" konzediert Vizepräsident und DMR-Rechtsberater Jens Michow, "in einigen Bereichen ist diese Unterscheidung rein historisch bedingt und macht kaum noch Sinn. Auch mag die Versuchung zugegebenermaßen groß sein, auf diese Weise die Finanzlöcher der Kommunen zu stopfen“. Für grundfalsch und verhängnisvoll hält der Deutsche Musikrat es aber, jegliche Form der freiberuflichen Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig zu machen: Es gebe nun einmal Berufe, die kein Gewerbe sind und vernünftigerweise auch nicht wie ein solches behandelt werden dürften.
Der Deutsche Musikrat begründet diese Auffassung damit, dass durch die Einführung der Gewerbesteuerpflicht Künstler weitaus stärker belastet würden als andere Gewerbetreibende: „Ein selbständiger Studiomusiker beispielsweise könne - anders als z. B. ein Gewerbebetrieb - seinen Sitz nicht in das Gewerbesteuerparadies Norder-Friederichskoog verlegen, wo der Hebesatz 0% beträgt, sondern müsse dort tätig sein, wo er Aufträge für Konzerte erhält oder seine Schüler ansässig sind. Laut Michow wird das in der Regel eine Großstadt mit einem entsprechend hohen Hebesatz von 450% und mehr sein. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass unter solchen Umständen Künstler einen höheren Gewerbesteuerhebesatz zahlen müssten, als Großunternehmen. Künstler unterschieden sich von üblichen Gewerbebetrieben auch insofern, als sie weder die Zeit noch das Know-How besäßen, um die steuerrechtlichen Gestaltungsspielräume zu nutzen. "Die Ermittlung des Gewerbeertrags gemäß § 7 GwStG und die Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG oder auch der Verlustabzug gemäß § 10 a GewStG sind ausgesprochen kompliziert, wenn man hierbei alle vorhandenen Spielräume nutzen will. Die dafür erforderliche buchhalterische Arbeit wird man einem selbständigen Künstler kaum aufbürden können“ so Jens Michow.
Präsident Krüger ergänzt: „Die instabile Situation freiberuflicher Künstler führt dazu, dass ihre Einnahmen unregelmäßig sind und zumeist stark schwanken. Ein Künstler, der nach langen vergeblichen Mühen endlich einen lukrativen Auftrag erhält, hat dann plötzlich in einem bestimmten Bemessungszeitraum relativ hohe Einnahmen, die entsprechend hoch zu besteuern wären. Dass er diese Einnahmen möglicherweise verwenden muss, um seine Schulden aus den vorangegangenen Jahren abzutragen, kann beim Verlustabzug später nicht hinreichend berücksichtigt werden“.

Der Deutsche Musikrat bezeichnet die geplante Gewerbesteuerpflicht für Künstler überdies als unsozial. Freiberuflich tätig werde ein Künstler meist nicht aus Unternehmergeist, sondern weil er in einer zu schlechten Verhandlungsposition sei, um eine Festanstellung durchzusetzen. Die Freiberuflichkeit aus Not dürfe nicht auch noch mit einer Sondersteuer belastet werden. Die derzeitige Konjunkturflaute treffe freiberufliche Künstler voll und bedrohe sie ohnehin bereits vielfach in ihrer Existenz. Hinzu komme auch noch eine zusätzlich verschlechterte Auftragslage aufgrund leerer öffentlicher Kassen. Man könne unmöglich auch noch eine zusätzliche Steuer draufsatteln. Im Ergebnis stünden zahlreiche freie Musiklehrer und Musiker vor dem „Aus“.
Besorgt sei man, dass dadurch gerade freiberufliche Künstler in vielen Fällen in die Arbeitslosigkeit gedrängt würden: „Das Vorhaben wird zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Kassen führen. Gerade der Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit würde durch die Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht massiv erschwert. Die Menschen zum Schritt in die Freiberuflichkeit zu ermutigen ist aber die einzige echte Perspektive, um die Massenarbeitslosigkeit abzubauen“ so Musikratspräsident Martin Krüger.
Nach Auffassung des Deutschen Musikrates würde eine Gewerbesteuerpflicht für Künstler die Deutsche Kulturlandschaft zerstören. Im Deutschen Kulturleben seien in den letzten Jahrzehnten Strukturen gewachsen, die darauf bauen, dass Musiker und Private Musiklehrer aus Liebe zur Sache das Risiko der Selbständigkeit auf sich nehmen. Wenn man ihnen dieses Engagement durch die Einführung einer zusätzlichen Steuer unmöglich mache, schädige man nicht nur sie selbst, sondern die deutsche Musikkultur insgesamt. Dieser Schaden werde nach Meinung des Deutschen Musikrates nicht ohne Weiteres wieder gut gemacht werden können. Präsident Krüger: "Was jahrzehntelang gewachsen ist, kann man möglicherweise zwar schnell kaputt machen, aber keinesfalls ebenso schnell wieder aufbauen“.

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