Am 3. Juni vor 10 Jahren wurde der Abschlussbericht der Bundestags-Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben. Im Nachgang zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission wurde einiges erreicht. So wurde zum Beispiel das Gemeinnützigkeitsrecht im Jahre 2007 reformiert und dabei Vorschläge der Enquete-Kommission aufgenommen.

Deutscher Naturschutzring und Deutscher Kulturrat bemängelten aber dennoch, dass der von der Enquete-Kommission vorgeschlagene Abbau bürokratischer Hemmnisse trotz nachdrücklicher Unterstützung durch den beim Bundeskanzleramt angesiedelten Normenkontrollrat von der Bundesregierung torpediert werde. Durch eine vermehrte Festbetrags- und Anteilsfinanzierung und die Anerkennung des Bürgerschaftlichen Engagements als Eigenanteil könne die Arbeit wesentlich vereinfacht werden.

„Die Bundesregierung versucht im Gegenteil durch den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 unbotmäßigen Organisationen die Gemeinnützigkeit und damit häufig deren Existenzrecht zu entziehen. Zukünftig soll die bloße Erwähnung eines Verbandes im Verfassungsschutzbericht dazu führen, dass diese Organisation nicht mehr gemeinnützig sein kann. Von der im Abschlussbericht der Enquetekommission geforderten bundesweiten direktdemokratischen Verfahren wie Volksbegehren und Volksentscheid ist bisher ebenfalls nichts zu sehen. Wie dringend notwendig ein Ausbau der Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten ist, zeigen die skandalösen Vorgänge um Stuttgart 21,“ sagte der Generalsekretär des DNR Dr. Helmut Röscheisen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und ehemaliges Mitglied der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Verständnis des Staates von der Zivilgesellschaft ist auch zehn Jahre nach der Vorlage des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission immer noch durch ein tiefsitzendes Misstrauen geprägt. Statt wie von der Enquete-Kommission gefordert ein partnerschaftliches Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft zu erreichen gehen viele öffentliche Stellen weiterhin davon aus, dass sie der Zivilgesellschaft die Richtung vorgeben dürften. Dies widerspricht eklatant den Empfehlungen der Enquete-Kommission.“

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