In einer Stellungnahme vom 27. September 2004 begrüßt die Kultusministerkonferenz den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes in der Urheberrechtsreform und die darin bereits aufgenommenen Vorschläge. Sie sieht allerdings weiterhin Änderungsbedarf für die Regelungen für Bibliotheken und den Bildungsbereich. In beiden Fällen dürfe der Schutz der Urheberschaft nicht die Nutzung von elektronischen Beständen verhindern. Dies sei derzeit etwa wegen rechtlicher Bedenken in der Lehrerschaft der Fall. Die Stellungnahme beinhaltet entsprechende Änderungswünsche.