Im Rahmen des Bologna-Prozesses haben die Direktorenkonferenz für Kirchenmusik und die Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Ausbildungsstätten für katholische Kirchenmusik in Deutschland (KdL) im November 2008 ihre gemeinsamen Beschlüsse zur Reform berufsqualifizierender Studiengänge veröffentlicht. Ziel ist im Wesentlichen die Anpassung der Ausbildung an das veränderte Berufsbild der Kirchenmusikerin und des Kirchenmusikers sowie die Annäherung und bessere Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse der verschiedenen Ausbildungsstätten.