Unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN sieht der Deutsche Kulturrat den Kultursektor in der Pflicht, eine auf Nachhaltigkeit abzielende Transformation voranzutreiben.

Aufgaben, Strukturen und Prozesse müssten neu gedacht, Geschäftsmodelle und Arbeitsbereiche angepasst werden und zwar unabhängig von der Größe der Institution sowie davon, ob es sich um eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung handle oder um ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Beim Nachhaltigkeitsmanagament inklusive dem Erstellen von Klimabilanzen sieht der Kulturrat noch viel Nachholbedarf.

Den Kulturinstitutionen weist der Kulturrat Vorbildcharakter zu. Als Kulturorte, die viele Menschen zusammenbringen, sollten sie ökologische Aspekte mit hohen ästhetischen Qualitäten zusammenbringen. Dabei sollten sie von Bund, Ländern und Kommunen mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden.